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Baufinanzierung Lexikon
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Umbauter Raum

Als umbauter Raum wurde in der Vergangenheit eine Maßeinheit bezeichnet, die das Volumen von Gebäuden bestimmt. In Deutschland ist der Begriff über die DIN 277 geregelt, die die grundsätzliche Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten bei Bauwerken festlegt.

Die Berechnung des umbauten Raumes wird über die Formel Höhe mal Breite mal Länge der Immobilie ermittelt. Bei der Ermittlung des umbauten Raumes müssen jedoch einige Sonderregelungen berücksichtigt werden, denn nicht jeder Immobilienteil wird in das Objektvolumen eingerechnet. So werden Außentreppen, Eingangsüberdachungen, Dachgauben und Schornsteinköpfe sowie Dachüberstände für nicht erschlossene Bereiche nicht zum umbauten Raum gezählt. Sonderregelungen ergeben sich zudem, wenn das Objekt über ein Kellergeschoss verfügt sowie für die das Dachgeschoß, das aufgrund seiner Schrägen separat berechnet wird.

Weitere Informationen:

Inzwischen wird das Volumen eines Objektes üblicherweise über den Brutto-Rauminhalt (BRI) ermittelt, der sich in seiner Berechnung minimal vom umbauten Raum unterscheidet. Das Volumen eines Objektes aus der Maßeinheit Brutto-Rauminhalt wird in die Größe umbauter Raum gewandelt, indem sämtliche nicht überdeckten oder nicht vollständig umschlossenen Bereiche sowie zwei Drittel des nicht ausgebauten Dachgeschosses abgezogen werden.

Obwohl der Begriff umbauter Raum veraltet ist, verwenden insbesondere Banken und Sachverständige diese Maßeinheit noch heute zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie und in der Folge auch zur Bemessung des jeweiligen Beleihungswertes des Objektes. Hierbei findet die Maßeinheit des umbauten Raumes insbesondere bei der Verkehrswertermittlung im Rahmen des Sachwertverfahrens Anwendung. Gemäß dieser Berechnungsweise entspricht der Gebäudewert dem umbauten Raum multipliziert mit den Normalherstellungskosten und den Baunebenkosten.

Abgesehen von der Wertermittlung ist der umbaute Raum eines Objektes beispielsweise für Architekten und Bauplanungsämter im Rahmen des Neubaus einer Immobilie interessant und muss zudem im Bauantrag angegeben werden.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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