Grundflächenzahl
Als Grundflächenzahl (GRZ) wird eine Messzahl bezeichnet, die Bauherren und Grundstückskäufern vorgibt, welcher Anteil eines Grundstückes maximal durch ein Gebäude bebaut werden darf. Die Grundflächenzahl ist im Bebauungsplan des Grundstückes gespeichert und kann vom Bauherren oder Käufer direkt oder online beim zuständigen Bauamt, der Gemeinde oder dem Planungsamt eingesehen werden. In die Berechnung der Grundflächenzahl werden die Grundflächen aller Gebäude, Nebenanlagen und befestigten Flächen, wie gepflasterte oder betonierte Flächen einberechnet.
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Die Grundflächenzahl wird dabei als Anteil an der insgesamt zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche angezeigt – eine Grundflächenzahl von 0,5 beschreibt daher, dass maximal 50 Prozent der gesamten Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Die grundsätzlich maximale Bebauungsgrenze liegt in Deutschland bei einer Grundflächenzahl von 0,8 oder 80 Prozent der Grundstücksfläche, eine zulässige Bebauung von 30 Prozent des Grundstückes und eine daraus resultierende Grundflächenzahl von 0,3 darf indes nicht unterschritten werden. Bei allgemeinen Wohngebieten ist eine Grundflächenzahl von 0,4 üblich, bei Dorf- oder Gewerbegebieten liegt dieser Wert häufig sogar bei 0,6.
Verbraucher und Bauherren sollten die Grundflächenzahl ihres Grundstückes bereits im Vorfeld beim zuständigen Bauamt einsehen. Bei der Bau- und Baufinanzierungsplanung sollte zudem eine weitere baurechtliche Kennziffer nicht außer Acht gelassen werden: Die Geschossflächenzahl (GFZ). Sie gibt an, wie viele Quadratmeter geschlossener Gebäudegeschosse auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche maximal kommen dürfen. Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl dienen den Gemeinden dazu, eine geordnete städtebauliche Nutzung zu gewährleisten. Aus diesem Grund wird in der Regel auch eine einheitliche Geschossflächenzahl für ein gesamtes Baugebiet festgelegt.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.