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    Rechnungsausgleich

    Als Rechnungsausgleich bezeichnet in der Regel die Art und Weise, wie Kreditkarteninhaber ihre Kreditkartenrechnung begleichen. Je nach Kreditkartentyp können Kunden die Rechnung auf unterschiedliche Arten bezahlen. Bei sogenannten Charge Cards beispielsweise werden die Zahlungsausgänge in der Regel über den Zeitraum eines Monats auf einem Kreditkartenkonto verbucht. Nach meist vier bis sechs Wochen – je nach Abrechnungszeitraum – wird der Rechnungsbetrag dann vom Girokonto des Kreditkarteninhabers abgezogen und damit die Rechnung ausgeglichen. Sollte der Verbraucher seine Kreditkarte überziehen – also einen Kredit in Anspruch nehmen - wird ihm bei einer Charge Card ein zinsfreier Kredit über die Dauer eines Monats gewährt.

    Bei sogenannten Revolving Cards oder revolvierenden Kreditkarten kann der Rechnungsausgleich auf Wunsch anders vereinbart werden. Kunden können auch bei Revolving Cards einen Kredit in Anspruch nehmen. Der gewährte Kredit muss nicht zwangsläufig wie bei der Charge Card am Ende des Abrechnungszeitraums zurückgezahlt werden, sondern der Rechnungsausgleich kann auch in Raten erfolgen. Dabei kann der Kunde mit dem Kreditinstitut in der Regel die Raten vereinbaren – meist muss aber ein gewisser monatlicher Mindestbetrag abbezahlt werden. Dieser Mindestbetrag kann ein absoluter Geldbetrag oder aber ein prozentueller Anteil der gewährten Kreditsumme sein. Der vereinbarte Betrag wird dann monatlich vom Girokonto des Kunden abgezogen, der somit nach und nach den gewährten Kredit abbezahlen kann.

    Diese monatliche Rückzahlung wird ebenfalls als Rechnungsausgleich bezeichnet. Revolvierende Kreditkarten haben in vielen Fällen hohe Sollzinsen, sodass ein solcher Kredit beispielsweise im Vergleich zu einem Ratenkredit meist teurer ist. Kunden, die den teuren Dispositionskredit ihrer Kreditkarte über einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, sollten deshalb über eine Umschuldung auf einen Ratenkredit nachdenken. Weitere Möglichkeiten des Rechnungsausgleichs sind der sofortige Einzug vom Girokonto, etwa bei der Debit-Karte, die der EC-Karte sehr ähnlich ist.

    Bei der Prepaid-Kreditkarte spricht man in der Regel nicht von einem Rechnungsausgleich, da das Geld im Vorhinein als Guthaben auf die Karte eingezahlt werden muss. Insofern können die unterschiedlichen Kreditkartentypen grundsätzlich in drei verschiedene Kategorien eingeteilt werden: Die Charge Card und Revolving Kreditkarte ermöglichen dem Kunden eine Zahlung nach dem Einkauf, bei der Debit Card erfolgt der Rechnungsausgleich sofort und bei der Prepaid-Kreditkarte muss die eigentliche Zahlung sogar vor dem Einkauf erfolgen und zwar mit einem bereits auf die Kreditkarte eingezahlter Betrag.

    Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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