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Kredit Lexikon

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Leasingraten

Wer ein Wirtschaftsgut least oder mietet, zahlt monatliche Raten an den Leasinggeber. Diese Zahlungen werden als Leasingraten bezeichnet. Bei dem jeweiligen Leasingobjekt handelt es sich im Privatkundenbereich in erster Linie um Leasingautos, gewerbliche Kunden können beispielsweise auch Immobilien und Maschinen leasen. In Deutschland können Leasingraten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.

Die Leasingrate kann von der Steuer abgesetzt werden, wenn der geleaste Gegenstand gewerblich genutzt wird. In diesem Fall werden die Ratenzahlungen den Betriebskosten angerechnet. Für Privatpersonen ist das Leasing allerdings ein teures Geschäft. Denn in der Regel sind die Ausgaben höher als bei anderen Finanzierungsmodellen, wie etwa bei Verbraucherkrediten. Ein Kreditrechner hilft dabei zu ermitteln, wie hoch die durchschnittlichen Kosten einer Kreditfinanzierung im Vergleich wären.

Die Berechnung der Leasingrate ist von der jeweiligen Vertragsart abhängig. Handelt es sich um eine Vollamortisation, müssen die Zahlungen, die während der Grundmietzeit geleistet werden, sämtliche Kosten des Leasinggebers decken - die Raten sind dementsprechend hoch. Bei der Teilamortisation können die monatlichen Zahlungen gegebenenfalls niedriger ausfallen, etwa durch eine Sonderzahlung (Einmalzahlung) zu Vertragsbeginn oder den Erwerb des Leasingobjekts zum Laufzeitende. Demnach sind bei der Berechnung der Leasingraten der Anfangswert des Leasingobjekts, die Höhe der Anzahlung, der effektive Jahreszins, die Laufzeit und der kalkulierte Restwert des Objekts relevant.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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