Bauanzeige
Eine Bauanzeige ist eine alternative Möglichkeit, mit der Verbraucher den Bau einer Immobilie beantragen können. Insbesondere, wenn es sich beim geplanten Projekt um ein verfahrensfreies Bauvorhaben, ist es sinnvoll eine Bauanzeige bei der Gemeinde vorzulegen, anstatt einen Bauantrag zu stellen, der deutlich aufwändiger ist. Grundsätzlich muss für das jeweilige Gebiet, auf dem gebaut werden soll, jedoch ein textlich definierter Bebauungsplan vorliegen um anstelle eines Bauantrages eine Bauanzeige einzureichen. Welche Bauvorhaben verfahrensfrei sind, ist dabei regional unterschiedlich und in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes eingesehen werden.
Weitere Informationen:
Die Bauanzeige ist im Gegensatz zum Bauantrag zudem deutlich weniger umfangreich und umfasst lediglich planungsrechtliche und brandschutzrechtliche Informationen. Die Bauanzeige muss von einem Architekten unterzeichnet werden, der damit die Einhaltung des Bebauungsplanes und sämtlicher Bauvorschriften bestätigt.
Die Bauanzeige muss zudem nicht schriftlich bestätigt werden: Widerspricht die Behörde dem angezeigten Vorhaben des Bauherren nicht, gilt die Bauanzeige als genehmigt. Innerhalb welchen Zeitraums der Widerspruch erfolgen muss, ist dabei von der jeweiligen Landesbauordnung und den örtlichen Bauvorschriften abhängig. Im Gegensatz zum Bauantrag muss die Bauanzeige auch nicht auf der Baustelle ausgestellt werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.