Zweckerklärung
Eine Zweckerklärung oder Zweckbestimmungserklärung ist ein wichtiger Bestandteil von Baufinanzierungen, die über eine Grundschuld oder eine Hypothek abgesichert werden. Durch die Zweckerklärung wird vertraglich genau festgehalten, welche Verbindlichkeit durch welche im Grundbuch vermerkte dingliche Schuld abgesichert wird. Darüber hinaus werden in der Zweckerklärung meist auch Details der Haftung definiert.
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Zweckerklärungen finden insbesondere bei Baufinanzierungen Anwendung und legen die Verbindung zwischen der dinglichen Schuld, beispielsweise der Haftung des Objektes, und der persönlichen Schuld, in diesem Fall zum Beispiel dem Kreditverhältnis zwischen Kunde und Bank fest. Je nachdem, in welchem Umfang die Zweckerklärung ausgestaltet ist, kann die Bank die Grundschuld bei einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nur für die Immobilienfinanzierung oder auch noch für andere Verbindlichkeiten des Kunden bei der Bank heranziehen.
Da es sich bei einer Zweckerklärung um ein gesondertes und meist relativ umfangreiches Vertragswerk handelt, ist es empfehlenswert, die Vereinbarung im Beisein eines Notares zu schließen, der auf mögliche Risiken und Besonderheiten hinweisen kann.
Üblicherweise unterscheidet man daher zwischen einer engen und einer erweiterten Zweckerklärung. Die enge Zweckerklärung ist bei Baufinanzierungen der Normalfall und bestimmt lediglich die Absicherung eines bestimmten, zum Zeitpunkt der Zweckerklärung bestehenden, Darlehens. Eine weite oder abstrakte Zweckerklärung kann darüber hinaus auch für Verbindlichkeiten hinzugezogen werden, die im weiteren Verlauf der Geschäftsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner entstehen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.