Negativbescheid
Ein Negativbescheid ist ein amtliches Dokument, das vom „Amt zur Regelung offener Vermögensfragen“ ausgestellt wird. Über den Bescheid wird einem Immobilienkäufer und seiner Bank bescheinigt, dass ein bestimmtes Grundstück nicht mit den finanziellen Forderungen eines Dritten belastet ist. Ein Negativbescheid wird von Banken in der Regel im Rahmen der Baufinanzierung vor der Eintragung einer Grundschuld verlangt.
Durch das Einholen des Negativbescheides sichert die Bank sich gegen mögliche Forderungen oder Belastungen Dritter ab. Diese Information ist insbesondere bezüglich einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers relevant. In diesem Fall hätte das Institut das Recht, das Objekt aufgrund der eingetragenen Grundschuld zu veräußern und die offene Geldschuld so zu begleichen. Läge in kein Negativbescheid vor, hätte ein Dritter das Recht, Ansprüche auf das Grundstück geltend zu machen und die Bank wäre nicht ausreichend abgesichert.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.