Von Kreditleihe ist die Rede, wenn ein Kreditinstitut seine Kreditwürdigkeit für einen Kunden als Sicherheit zur Verfügung stellt. Eine andere Bezeichnung dafür ist die Bankbürgschaft. Die Kreditleihe ist nicht mit der Geldleihe, bei welcher Kapital verliehen wird, zu verwechseln. Die Inanspruchnahme einer Kreditleihe ist kostenpflichtig. Der Kunde zahlt der haftenden Bank eine Provision.
Durch die Bürgschaft eines Kreditinstituts umgeht der Kunde die Bereitstellung eigener Finanzmittel und Kreditsicherheiten, um einen
Kredit aufzunehmen. Der Bankkunde zahlt dabei eine einmalige Gebühr. Zudem wird eine jährliche Provision fällig, die er über die gesamte Dauer der Laufzeit zahlen muss. Da es sich bei der Kreditleihe um eine Bürgschaft handelt, verpflichtet sich das Kreditinstitut im Ernstfall dazu, für die Verbindlichkeiten des Kunden einzustehen. Der Haftungsumfang wird zuvor vertraglich festgelegt.
Zur Kreditleihe gehören der Akzeptkredit, der Avalkredit und der Akkreditiv. Der Akzeptkredit wird ausschließlich an juristische Personen vergeben und kommt bei Geschäften zwischen Unternehmen zum Einsatz. Dabei akzeptiert das Institut einen Wechsel des Kunden. Bei dem Begünstigten handelt es sich um einen Lieferanten oder Dienstleister des Kunden. Die Bank bürgt dabei für die Kreditwürdigkeit des Kunden.
Bei einem Avalkredit geht das Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft ein. Das Akkreditiv ist ein bedingtes und selbstschuldnerisches Zahlungsversprechen der Bank. Das Institut handelt im Auftrag, für Rechnung und nach Weisung ihres Kunden: Der Begünstigte erhält festgelegte Geldzahlungen, wenn bestimmte Dokumente innerhalb eines festgelegten Zeitraums eingereicht und bestimmte Bedingungen erfüllt werden.