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    Kreditwesengesetz (KWG)

    Das Kreditwesensgesetz (KWG) enthält Richtlinien über das Kreditwesen und bezieht sich auf Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen. Das KWG soll die Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft sichern und erhalten sowie den Gläubigern von Kreditinstituten vor Verlust ihrer Einlagen zu schützen.

    Das Kreditwesengesetz stellt Instituten und Institutsgruppen Vorschriften über Liquidität und dem Kreditgeschäft, regelt den Wettbewerb und stellt sie unter eine staatliche Bankenaufsicht. Die Einlagen werden auf verschiedene Weise gesichert: Institute und Institutsgruppen unterliegen einer Konzessionspflicht. Demnach müssen sie über die Erlaubnis verfügen, Bankgeschäfte zu tätigen. Die Anzeigepflicht zwingt die Institute und Institutsgruppendazu, Großkredite, Organkredite (Kredite an die Führungsebene und deren Ehepartnern und Kindern) und die Schaffung einer Evidenzzentrale anzugeben. Über die Evidenzzentrale werden Kreditnehmer gemeldet, die Kredite in Millionenhöhe aufnehmen.

    Das Gesetz über das Kreditwesen enthält weiterhin Bestimmungen zur Liquidität, den Spareinlagen und dem Schutz der Bezeichnungen Sparkassen und Banken. Darüber hinaus sieht das KWG vor, regelmäßige Depotprüfungen durchzuführen. Vorschriften zu Straf- und Bußgeldern sind ebenfalls verzeichnet.

    Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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