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Kredit Lexikon

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Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss bezeichnet die Erträge, die nach Abzug der Einkommens- und Ertragssteuern am Ende einer Periode erzielt werden. Damit entspricht es dem Reingewinn. Mittels einer Gewinn-Verlust-Rechnung wird der Betrag ermittelt. Der Jahresfehlbetrag ist das Gegenstück des Jahresüberschusses. Dabei übersteigen die Kosten die erwirtschafteten Erlöse. Der Überschuss wird einmal jährlich nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften ermittelt.

Der Jahresüberschuss und der Jahresfehlbetrag werden unter dem Begriff Jahresergebnis zusammengefasst. Die Höhe des Jahresüberschusses sagt viel über die Ertragskraft - die langfristige Fähigkeit, Erträge zu erzielen - eines Unternehmens aus. Um den Überschuss oder den Fehlbetrag eines laufenden Jahres zu ermitteln, werden die Aufwendungen von den Erträgen abgezogen.

In Abhängigkeit von der Gesellschaftsform kann ein Jahresüberschuss im Unternehmen oder zumindest in Teilen ausgezahlt werden. Bei einer Aktiengesellschaft (AG) wird ein Teil in gesetzliche Rücklagen eingestellt. Die übrigen Mittel werden beispielsweise in Form einer Dividende an Anteilseigner ausgezahlt oder die Erträge verbleiben in Form von Gewinnrücklagen im Unternehmen. In der Regel entscheidet die Hauptversammlung einer Gesellschaft über die Verwendung der Überschüsse.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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