Sicherheit
Sicherheiten werden bei der Vergabe aller Kredite gefordert um die Bank bei einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gegen einen Kreditausfall zu schützen: Während bei normalen Ratenkrediten der pfändbare Teil des Einkommens ausreicht, sind bei Autokrediten und Baufinanzierungen sogenannte dingliche Sicherheiten notwendig. Hierzu gehören beispielsweise der Kfz-Brief des finanzierten Fahrzeuges oder die Eintragung einer Hypothek oder Grundschuld bei Immobilienfinanzierungen.
Weitere Informationen:
Grundsätzlich wird kaum eine Bank dazu bereit sein, hohe Beträge, wie sie bei Baufinanzierungen üblich sind über einen langen Zeitraum zu verleihen, ohne sich besonders gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit ihres Kunden abzusichern. In Deutschland wird bei der Vergabe von Baufinanzierungen zu diesem Zweck in der Regel eine Hypothek oder Grundschuld in das Grundbuch der jeweiligen Immobilie eingetragen. Aufgrund des eingetragenen Grundpfandrechtes hat die Bank bei einer Zahlungsunfähigkeit des Kunden das Recht, die Immobilie über eine Zwangsversteigerung zu veräußern und die offene Geldschuld auf diese Weise zu begleichen.
Im Gegensatz zur Hypothek, die an eine bestimmte Bankforderung gebunden ist, kann die Grundschuld neben der Baufinanzierung auch als Sicherheit für andere Darlehen verwendet werden. Zusätzlich zur Absicherung über ein Grundpfandrecht kann es unter Umständen vorkommen, dass die Bank die Vergabe der Baufinanzierung an eine zusätzliche Sicherheit koppelt, beispielsweise die Abtretung von Forderungen aus einer Kapitallebensversicherung.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.