Objektkredit
Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich bei einem Objektkredit um ein Darlehen, mit dem unterschiedliche Immobilien finanziert werden können. Der Begriff Objektkredit ist eine alternative Bezeichnung für Hypothekendarlehen oder Realkredite, also Finanzierungen für Immobilien. Daher können über den Objektkredit gleichermaßen Wohnungen, wie Häuser erstanden werden, die entweder bereits fertiggestellt sind oder deren Bau durch den Kredit realisiert wird.
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Objektkredite unterscheiden sich neben dem meist sehr hohen Kreditbetrag und der daher meist deutlich längeren Laufzeit zudem durch ihre Zweckbindung und Absicherung von normalen Ratenkrediten. Banken vergeben Objektdarlehen bzw. Baufinanzierungen meist mit einer sogenannten Zweckbindung. Die Verwendung des geliehenen Geldes wird bereits vor der Auszahlung des Kredites vertraglich festgehalten, daher können derartige Darlehen üblicherweise nur für den Kauf oder Bau von Wohnungen oder Häusern verwendet werden.
Während Banken sich gegen die mögliche Zahlungsunfähigkeit eines Darlehensnehmers bei Ratenkrediten durch eine sogenannte Lohnpfändungsklausel absichern, werden Objektkredite aufgrund der hohen Kreditbeträge und des entsprechend hohen Risikos besser abgesichert. Bei Vertragsunterzeichnung sichert sich die Bank bei diesen Darlehen ein sogenanntes Grundpfandrecht an dem zu finanzierenden Objekt: Aufgrund der Eintragung einer Hypothek oder Grundschuld hätte das Institut in diesem Fall bei einer Zahlungsunfähigkeit des Kunden die Möglichkeit, das Objekt zu versteigern und die offene Geldschuld durch den Versteigerungserlös auszugleichen. Aufgrund der besseren Absicherung haben Banken ein geringeres Risiko bei der Vergabe von Objektkrediten und können diese Darlehen daher zu günstigeren Konditionen vergeben, als normale Ratenkredite.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.