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Als Globalbelastung (auch Globalgrundschuld genannt) wird ein Grundpfandrecht bezeichnet, das sich zeitgleich auf mehrere voneinander unabhängige Beleihungsobjekte erstreckt. Jedes der beliehenen Objekte haftet dabei für den kompletten Gesamtbetrag. Wenn der Kredit nicht bedient wird, kann der Gläubiger ein oder mehrere Objekte der Globalbelastung veräußern, um den Kreditbetrag so zurückzuführen.
Eine Globalbelastung kann sich auch auf ein einzelnes Haus beschränken, sofern dieses aus mehreren selbständigen Wohneinheiten besteht. Dies ist insbesondere bei Bauträgern der Fall, die nach der Fertigstellung die einzelnen Wohneinheiten verkaufen. Bei der Darlehensaufnahme vereinbart der Bauträger in der Regel eine Globalbelastung mit dem Kreditgeber, die sich auf sämtliche Wohneinheiten des Objektes erstreckt.
Vor dem Verkauf der einzelnen Wohnungen wird vom Kreditgeber für die entsprechenden Wohneinheiten eine Freistellungserklärung erteilt. Dadurch kann ausgeschlossen werden, dass die darlehensgebende Bank bei einem Zahlungsausfall des Bauträgers auf bereits verkaufte Wohneinheiten zugreifen kann um die ausstehenden Forderungen zu begleichen.
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