Aval
Bei einem Aval (franz. Unterstützung, Bürgschaft) oder Avalkredit übernimmt eine Bank die Bürgschaft für einen Kredit ihres Kunden gegenüber einem Dritten. Daher kommt der Aval einem Bürgschaftsdarlehen gleich, bei dem jedoch ein Kreditinstitut – anstelle eines Verbrauchers – bei einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers haftet. Dabei vergibt die Bank selbst kein Darlehen an den Kunden sondern steht im Grund mit ihrer eigenen Kreditwürdigkeit für einen Dritten ein.
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Ist der eigentliche Kreditnehmer während der Laufzeit des Avals nicht mehr in der Lage, die fälligen Darlehensraten zu begleichen, übernimmt die Bank in diesem Fall die Zahlungsverpflichtung des Kunden. Da die Bank mit der Vergabe des Avals ein Risiko eingeht, muss sie die persönliche und wirtschaftliche Kreditwürdigkeit des Kunden zuvor gründlich prüfen. Unter Umständen kann es in diesem Fall vorkommen, dass die Bank als Voraussetzung zur Aval-Vergabe verlangt, dass der Kunde Sicherheiten bietet.
Üblicherweise verlangt die Bank für die Übernahme des Ausfallrisikos bei einem Aval jedoch eine Gebühr, die sogenannte Bürgschaftsgebühr. Dieses Entgelt variiert je Kreditinstitut, liegt jedoch üblicherweise pro Jahr bei 0,5 bis einem Prozent des Betrages, für den sie als Bürge einsteht. Avale werden unter anderem an Stelle von Mietkautionen vergeben. Übernimmt die Bank ein Aval für ihren Kunden, muss dieser keine Kaution hinterlegen, sondern legt die Bürgschaft der Bank als Sicherheit beim Vermieter vor.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.