Dingliche Sicherheiten
Kurzerklärung:
Eine dingliche Sicherheit oder Kreditsicherheit ist ein Wertgegenstand, den die kreditgebende Bank bei der Vergabe eines Darlehens von ihrem Kunden verlangt. Die dingliche Sicherheit dient dem Geldinstitut als Absicherung gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kunden. Im Falle von Baufinanzierungen dient die finanzierte Immobilie als dingliche Sicherheit und kann bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers zwangsversteigert werden.
Ausführliche Erklärung:
Vor der Vergabe von Krediten versuchen Banken sich immer möglichst gut gegen einen sogenannten Kreditausfall, also die Zahlungsunfähigkeit des Kunden, abzusichern. Ratenkredite werden gegen einen derartigen Fall über sogenannte persönliche Sicherheiten, also z.B. die Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, abgesichert. Bei besonderen Darlehen, beispielsweise Autokrediten oder Baufinanzierungen, verlangen die Institute indes meist dingliche Sicherheiten. Hierzu zählen z.B. Fahrzeuge oder Immobilien.
Häufig verlangen Banken dingliche Sicherheiten bei besonders hohen Darlehen, wie beispielsweise bei Baufinanzierungen. Das Institut möchte sich bei Kreditvergabe unbedingt dagegen absichern, auf der hohen Geldschuld sitzen zu bleiben, wenn der Kunde die Geldschuld nicht mehr zahlen kann.
Daher verlangt sie quasi als Pfand eine dingliche Sicherheit, im Fall der Baufinanzierung das Beleihungsobjekt, das sie mit einer Grundschuld belastet. Kann der Kunde die Immobilienfinanzierung nicht mehr bedienen, wird die Immobilie im äußersten Fall zwangsversteigert, so dass die Bank über den Verkaufserlös die offene Geldschuld begleichen. Werden Immobilien als Kreditsicherheit bei einer Baufinanzierung verwendet, wird die Grundschuld oder Hypothek als dingliche Sicherheit bezeichnet. Das Recht, die dingliche Sicherheit zu veräußern, wird bei Aufnahme der Baufinanzierung im Grundbuch des jeweiligen Objektes niedergeschrieben.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.