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Windenergie Verfassungsklage gegen Abstandsregel für Windräder gescheitert

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In Bayern dürfen Windparks weiterhin nur dann gebaut werden, wenn der Abstand zur nächsten Wohnsiedlung mindestens zehnmal die Höhe des Windrades beträgt. Dies bestätigte das Bayerische Verfassungsgericht am Montag. Opposition und das Bündnis Pro Windkraft hatten gegen die sogenannte 10h-Regel geklagt.

Windrad: In Bayern gilt weiterhin 10h-Regel für Windkraftanlagen.
Die 10h-Regelung für Windkraftanlagen in Bayern ist verfassungsgemäß.
Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Abstandregelung für rechtmäßig erklärt. Die 10h-Regel ist im Wesentlichen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, urteilte das Gericht. Die Kläger hatten argumentiert, dass der Mindestabstand in einem so dicht besiedelten Bundesland wie Bayern zu groß sei und zu wenige potentielle Standorte für Windkraftanlagen blieben. Moderne Windräder sind in der Regel 200 Meter hoch,  zu den nächsten Wohnorten müssen also mindestens zwei Kilometer Abstand eingehalten werden. Zwei Ortschaften müssen also mindestens vier Kilometer auseinander liegen, damit dazwischen ein Windrad errichtet werden kann.
 

Bestmögliche Ausnutzung der technischen Möglichkeiten nicht entscheidend

Die Richter argumentierten damit, dass in dicht besiedelten Gegenden Windräder gebaut werden könnten, die weniger hoch sind. Entscheidend sei nicht die bestmögliche Ausnutzung der technischen Möglichkeiten – höhere Windräder können deutlich mehr Energie erzeugen. Es komme allein darauf an, ob ein sinnvoller Anwendungsbereich für die Windkraft verbleibe, so die Verfassungsrichter. Und dieser sei durch den Bau niedrigerer Windkraftanlagen gegeben.
 

Kläger: Ein schwarzer Tag für die Energiewende

Von einem „schwarzen Tag für den Klimaschutz in Bayern“ sprachen die Kläger nach der Urteilsverkündung. Der Initiator der Klagegemeinschaft Pro Windkraft, Hans-Josef Fell kritisierte: „Jetzt ist es möglich, dass sich Bayern isoliert von der Energiewende verabschieden und den Windkraftausbau faktisch stoppen darf. Leider haben beim Gericht der notwendige Klimaschutz und die Bedeutung der Windkraft für die Energiewende keine Rolle gespielt.“ Der energiepolitische Sprecher der Freien Wähler in Bayern, Thorsten Glauber, meinte, die Staatsregierung solle nun erklären, wie sie ihr selbst gesetztes Ziel von 1.700 Windrädern in Bayern bis 2022 umsetzen will.
 

Bayerische Energieministerin Aigner mit dem Urteil zufrieden

Die bayerische Energieministerin Ilse Aigner sowie Innen- und Bauminister Joachim Herrmann dagegen begrüßten die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Das Urteil schaffe Rechtssicherheit, sagte Aigner. Die 10h-Regelung sei eine gemeinwohlverträgliche Abwägung zwischen den energiepolitischen Zielen und lokalen Interessen, so die Energieministerin. Schließlich gebe es eine Ausnahmeregel, mit der Gemeinden durch eigene Bebauungspläne die Regelung außer Kraft setzen können. Diesen Schritt jedoch wagt kaum eine Gemeinde. Seit Einführung der Abstandsregel ist der Ausbau der Windenergie in Bayern stark zurückgegangen.

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