Tarife mit Neukundenbonus sind für Verbrauchern sehr attraktiv, da das erste Belieferungsjahr so deutlich günstiger wird. Wir zeigen, warum sich Gas- und Stromtarife mit Neukundenbonus lohnen und was sie beachten müssen, um die beliebte Wechselprämie zu erhalten.
Der Neukundenbonus ist eine Wechselprämie für neue Kunden. Der Bonus wird Ihnen spätestens nach zwölf Monaten Belieferungszeit ausbezahlt oder mit Ihrer Jahresrechnung verrechnet.
Bei einigen Tarifen und Anbietern wird der Neukundenbonus auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs gestaffelt, das heißt je höher der Jahresverbrauch war, desto höher fällt der Neukundenbonus aus. Bei anderen Anbietern ist der Bonus an einen Mindestverbrauch gekoppelt: Nur wenn Sie eine bestimmte, in Ihrem Vertrag festgelegte, Strom- oder Gasmenge verbrauchen, erhalten Sie den Neukundenbonus. Bei anderen Tarifen wiederum ist der Neukundenbonus ein fester Pauschalbetrag, der nicht vom tatsächlichen Gas- oder Stromverbrauch abhängt.
Neukunde: Sie müssen als Neukunde zählen. Sie erhalten den Neukundenbonus, wenn Sie in den letzten sechs Monaten noch nicht von dem gewählten Energieanbieter versorgt wurden.
Bestätigter Vertragsabschluss: Der neue Anbieter muss die Energiebelieferung übernommen haben.
Kein Wechsel zwischen Vertriebsmarken: Beachten Sie, dass es sich bei Ihrem zukünftigen Versorger nicht um eine Vertriebsmarke Ihres aktuellen Anbieters handelt. Zusammengehörige Vertriebsmarken erkennen Sie in unserem Energievergleich an dem Hinweis „eine Marke der“.
Keine vorzeitige Kündigung: Sie müssen die im Vertrag angegebene Mindestlaufzeit einhalten und dürfen den Vertrag nicht vorzeitig beenden. Auch wenn Ihr Anbieter den Vertrag frühzeitig beendet, entfällt der Neukundenbonus.
Bei den meisten Anbietern wird der Neukundenbonus in der Endabrechnung verrechnet. Ihre Endabrechnung erhalten Sie maximal sechs Wochen nach Beendigung Ihres Vertrags. In einigen Fällen zahlt Ihnen Ihr Anbieter den Neukundenbonus auch aus. Üblicherweise wird der Betrag auf Ihr angegebenes Girokonto überwiesen.
Nein, wenn Sie Ihren Gas- oder Stromvertrag vor Beendigung der Mindestlaufzeit kündigen, entfällt Ihr Neukundenbonus. Auch wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung oder eines Umzugs in Anspruch nehmen, erhalten Sie keinen Bonus.
Sie müssen kein zweites Vertragsjahr eingehen, um den Neukundenbonus zu erhalten. Sie erhalten Ihren Neukundenbonus, wenn Sie die vollen zwölf Monate von Ihrem Anbieter beliefert wurden. Achten Sie darauf Ihren Vertrag fristgerecht zum Ablauf Ihres ersten Belieferungsjahres zu kündigen, damit sich Ihr Vertrag nicht automatisch verlängert.
Den Neukundenbonus erhalten Sie üblicherweise erst nach dem ersten Belieferungsjahr – den Sofortbonus erhalten Sie innerhalb der ersten drei Monate nach Lieferbeginn. Während der Sofortbonus häufig ein fester Betrag ist, hängt die Höhe des Neukundenbonus bei vielen Tarifen vom tatsächlichen Verbrauch ab.
Ja, es gibt viele Gas- und Stromtarife, die beides anbieten. Sofortbonus und Neukundenbonus sind zwei unterschiedliche Wechselprämien, die jeweils ihre eigenen Auszahlbedingungen haben. Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, erhalten Sie beide Prämien problemlos.
Der Neukundenbonus belohnt Sie nach dem ersten Belieferungsjahr mit einer Auszahlung. Durch den Neukundenbonus profitieren Sie von einem sehr günstigen ersten Belieferungsjahr. Es gibt sowohl Stromtarife mit Neukundenbonus als auch Gastarife mit Neukundenbonus gibt, so können sie bei einem Anbieterwechsel doppelt sparen. Wie viel Sie wirklich im ersten Vertragsjahr sparen, sehen Sie in den folgenden Beispielrechnungen:
1.500 kWh Jahresverbrauch | |
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Grundpreis | 13 € pro Monat (Jahreskosten: 12x13 € = 156 €) |
Arbeitspreis | 29 Ct/kWh (Jahreskosten: 1.500 kWh x 29 Ct/kWh = 435 €) |
Neukundenbonus (15 %) | 89 € (einmalige Zahlung) |
Kosten im 1. Jahr | 156 € + 435 € - 89 € = 502 € |
Kosten im 2. Jahr | 156 € + 435 € = 591 € |
4.250 kWh Jahresverbrauch | |
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Grundpreis | 16 € pro Monat (Jahreskosten: 12x16 € = 192 €) |
Arbeitspreis | 29,7 Ct/kWh (Jahreskosten: 4.250 kWh x 29,7 Ct/kWh = 1.262,25 €) |
Neukundenbonus (15 %) | 218 € (einmalige Zahlung) |
Kosten im 1. Jahr | 192 € + 1262,25 € - 218 € = 1.236,25 € |
Kosten im 2. Jahr | 192 € + 1262,25 € = 1.454,25 € |
Für diese Bespielrechnungen wurden zwei Musterhaushalte betrachtet – Stromverbrauch Single: 1.500 kWh pro Jahr und Stromverbrauch Familie: 4.250 kWh pro Jahr. Wir haben für beide Haushalte jeweils den Grundpreis und Arbeitspreis für ein ganzes Jahr berechnet: Der monatlich fällige Grundpreis wurde mit 12, der Arbeitspreis pro Kilowattstunde mit dem jährlichen kWh-Verbrauch multipliziert. Zählt man beide Werte zusammen, erhält man die Summe der jährlich anfallenden Kosten.
Die Rechenbeispiele zeigen die Ersparnisse im ersten Belieferungsjahr, indem der Neukundenbonus von den Kosten im ersten Jahr abgezogen wird:
Ein Tarif mit Neukundenbonus ist für viele Verbraucher sehr attraktiv, weil er die Jahresrechnung im ersten Belieferungsjahr deutlich reduziert. Meistens entfällt im zweiten Belieferungsjahr der Willkommensbonus für Neukunden. Damit Sie auch im zweiten Belieferungsjahr Stromkosten sparen, sollten Sie den Anbieter erneut wechseln. Achten Sie dabei genau auf Ihre Vertragslaufzeiten. Wenn Sie regelmäßig den Gas- und Stromanbieter wechselt, profitiert jedes Mal aufs Neue von attraktiven Prämien wie Neukundenbonus und Sofortbonus und spart mehrere hundert Euro im Jahr.
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Sara Hofmann CHECK24 Energieexpertin |