Hallo, ich bin Ben, Ihr digitaler Energie-Experte. Sie können mich jederzeit erreichen.
Aktuell kommt es zu massiven Preiserhöhungen in der Grundversorgung und bei anderen Anbietern. Wechseln Sie bevor die Preiserhöhung in Kraft tritt und sparen Sie zusätzlich zur Gaspreisbremse bis zu 500 €:
Eine Kilowattstunde Gas kostet derzeit durchschnittlich 13,4 ct. Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh zahlt somit im Januar 2023 im Schnitt 2.682 € im Jahr für Gas, inkl. Gaspreisbremse.
Die extremen Gaspreiserhöhungen haben vielfältige Gründe. Dazu zählen unter anderem eine gestiegene Nachfrage durch eine erstarkende Wirtschaftslage, der Krieg in der Ukraine und eine erhöhte CO₂-Abgabe seit Januar 2022.
Wenn Sie während der Vertragslaufzeit mit einer Preiserhöhung konfrontiert werden, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu einem günstigeren Gasanbieter wechseln. Falls Sie sich vor Preiserhöhungen schützen wollen, wählen Sie einen Tarif mit Preisgarantie.
Wohnfläche in m2 |
Gaspreis Grundversorgung |
Gaspreis günstigster Alternativanbieter |
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50 m2 Wohnung | 92,38 € / Monat | 70,63 € / Monat |
100 m2 Wohnung | 209,72 € / Monat | 159,12 € / Monat |
150 m2 Wohnung | 309,23 € / Monat | 234,97 € / Monat |
Einfamilienhaus | 588,14 € / Monat | 449,88 € / Monat |
Die Gaspreisentwicklung hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und ist schwer vorherzusagen. Bleiben die Gasliefermengen auf ähnlich niedrigem Niveau und lässt die Nachfrage nicht nach, werden die Großhandelspreise für Gas womöglich noch steigen. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn sie regelmäßig die Gaspreise vergleichen und zu Anbietern wechseln, die sinkende Kosten an ihre Kunden weitergeben.
Wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden, empfehlen wir abhängig von Ihrer Situation:
Falls Sie einen Tarif bei einem alternativen Anbieter haben, empfehlen wir Ihnen, die Preise zeitnah zu vergleichen und auch eventuelle Preiserhöhungen zu berücksichtigen. Unabhängig von der Vertragslaufzeit haben Sie bei einer Preiserhöhung immer ein Sonderkündigungsrecht.
Wie der Strompreis setzt sich auch der Gaspreis aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für Beschaffung und Vertrieb, Netzentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile. Auf einige dieser Bestandteile hat der Energieanbieter jedoch nur zum Teil Einfluss.
Die Netznutzungsentgelte oder kurz Netzentgelte sind eine Gebühr, die die Gasversorger an die Netzbetreiber entrichten müssen. Mit dem Netzentgelt werden der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau der Netze finanziert, durch die das Gas zu den Verbrauchern transportiert wird. Die Höhe der Netzentgelte wird jährlich durch die Bundesnetzagentur festgelegt und variiert von Region zu Region. So sind in ländlichen Versorgungsgebieten die Netznutzungsentgelte oftmals höher als in Städten, in denen die Kosten auf mehrere Abnehmer verteilt werden können.
Auch für die Messeinrichtung, also den Gaszähler, sowie dessen Betrieb und die Abrechnung fallen Kosten an. Diese machen momentan zwei Prozent des durchschnittlichen Gaspreises aus. Die Höhe der Kosten für Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb werden nicht vom Gasanbieter bestimmt, sondern behördlich festgelegt.
Für das Verlegen und den Betrieb von Gasleitungen nutzen die Gasversorger öffentliche Straßen und Wege. Das Recht für die Nutzung erhalten sie von der jeweiligen Stadt oder Kommune. Diese erhalten dafür eine Gebühr von den Gasanbietern, die sogenannte Konzessionsabgabe. Die Höhe der Konzessionsabgabe hängt von der Größe der jeweiligen Kommune sowie von der Verbrauchsart ab, also ob das Gas lediglich für Kochen und Warmwasser oder etwa auch zum Heizen verwendet wird.
Nach dem Energiesteuergesetz fällt für den Verbrauch von Erdgas als Heizstoff eine Steuer an, die in den Bundeshaushalt fließt. Die Gassteuer wird jedoch nicht direkt beim Verbraucher erhoben, sondern aus verwaltungstechnischen Gründen beim Gasversorger. Dieser wiederum legt die Steuer über den Gaspreis auf den Verbraucher um. Für Haushaltskunden beträgt die Gassteuer 0,55 Cent pro Kilowattstunde.
Für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen müssen Händler die sogenannte Mehrwert- oder Umsatzsteuer an den Staat abführen. Die Belieferung von Verbrauchern mit Erdgas unterliegt dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Die Steuer wird auf den Gesamtpreis erhoben, also auch auf den Gassteueranteil.
Die Kosten für die Beschaffung von Erdgas und dessen Vertrieb machen den größten Anteil des Gaspreises aus. Zugleich ist es der einzige Preisbestandteil, den die Gasanbieter selbst bestimmen können. Die Gaspreisentwicklung auf dem Markt sorgt in den vergangenen Jahren für günstige Einkaufskonditionen für die Versorger. Da der Anteil für Energiebeschaffung und Vertrieb für die mögliche Gewinnmarge des Versorgers maßgeblich ist, werden bei günstigen Gastarifen für die Verbraucher die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb deutlich geringer angesetzt als in teuren Tarifen, beispielsweise der Grundversorgung.
Natürlich ist es auch möglich, die Suche auf klimafreundliches Ökogas zu beschränken. Hier können Sie zwischen Biogas und sogenannten Klimatarifen wählen. Während ersteres zu einem Teil oder komplett aus Biomasse gewonnen wird, erhält man bei einem Klimagastarif herkömmliches Erdgas. Der Gasanbieter gleicht jedoch den CO2-Ausstoß an anderer Stelle aus. Viele Versorger bieten mittlerweile Ökogas an, das nicht teurer ist als herkömmliche Gastarife.
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Kostenlos Es fallen für Sie keine Kosten für den Gasvergleich oder den Versorgerwechsel an. |
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