Sie überlegen, den Gasanbieter zu kündigen und sich einen neuen Gastarif zu suchen, sind aber vielleicht nicht ganz sicher, was Sie beachten müssen? Kein Problem – nachfolgend erfahren Sie mehr zu Kündigungsfristen, zum Kündigungsschreiben und wie Sie einen neuen Gasanbieter finden. In der Regel übernimmt bei einem Gasanbieterwechsel Ihr neuer Versorger die Kündigung für Sie.
In diesen Fällen sollten Sie selbst kündigen:
a) Wenn die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags in weniger als 4 Wochen abläuft.
b) Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung oder eines Umzugs Gebrauch machen.
Hier erklären wir Ihnen, bis wann sie spätestens den Gasanbieter kündigen sollten. In diesem Beispiel hat ein Kunde im März 2020 einen Gasvertrag abgeschlossen, der eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vorschreibt. Die Frist für die Kündigung hängt vom Lieferbeginn des Vertrags ab:
Fristgerecht Gasanbieter kündigen: | |
---|---|
Lieferbeginn des alten Gasvertrags (Mindestvertragsdauer: 1 Jahr; Kündigungsfrist: 6 Wochen) |
10. März 2020 |
Ende der Mindestvertragsdauer: | 09. März 2021 |
Ende der Kündigungsfrist (Ende der Mindestvertragsdauer minus 6 Wochen) |
26. Januar 2021 |
Mit CHECK24 fristgerecht wechseln: (mind. 4 Wochen vor Ende der Kündigungsfrist) |
bis zum 29. Dezember 2021 |
Lieferbeginn des neuen Gasvertrags: (am Folgetag nach Ende der Mindestvertragsdauer) |
10. März 2021 |
Für einen bequemen Wechsel wechselt der Kunde in diesem Beispiel bis zum 26. Januar 2021 mit CHECK24 den Gasanbieter. Als gewünschten Lieferbeginn gibt er den 10. März 2021 an. CHECK24 kümmert sich um den Rest. Sollten Sie es nicht schaffen, vier Wochen vor Ende der Kündigungsfrist Gasanbieter zu wechseln, müssen Sie nach dem Wechsel beim alten Anbieter selbst kündigen.
Die Gründe für eine Kündigung des Gasanbieters sind meistens eine Preiserhöhung oder ein Umzug. Im Falle einer Preiserhöhung können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Im Falle eines Umzugs ist der Anbieterwechsel immer problemlos möglich. Beachten Sie, dass Sie, wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, ausschließlich selbst kündigen können. Der neue Gasanbieter kann in diesem Fall die Kündigung nicht für Sie übernehmen.
Wenn Sie noch nie aktiv den Gasanbieter gewechselt haben, lohnt sich ein Gaspreisvergleich und Wechsel besonders: Erstwechsler haben meist den Grundversorgungstarif mit Gas durch den örtlichen Anbieter. Diese Grundversorgung gehört üblicherweise zu den teuersten. Beim Wechsel aus dem Grundversorgungstarif übernimmt der neue Gasanbieter dann auch die Formalitäten, wie etwa die Kündigung beim Vorversorger.
Wenn das Ende der Kündigungsfrist nur noch weniger als vier Wochen entfernt ist, sollten Sie selbst kündigen. Denn die Bearbeitung eines Anbieterwechsels durch den neuen Gasanbieter nimmt einige Zeit in Anspruch. Wenn der neue Anbieter dann nicht rechtzeitig beim Vorversorger kündigt, ist diese Frist womöglich überschritten. Gehen Sie daher in diesem Fall auf Nummer sicher.
Unser Kündigungsassistent zeigt Ihnen, ob Sie selbst Ihren Liefervertrag aufkündigen müssen oder der neue Gasanbieter diese Formalität für Sie übernimmt. Falls Sie selbst die Kündigung vornehmen müssen, erstellt Ihnen der CHECK24 Kündigungsassistent ganz bequem eine Mustervorlage, die Sie dann nur noch abschicken müssen.
Bei einem Umzug sollten Sie Ihren alten Gasvertrag selbst kündigen und dies nicht dem neuen Versorger überlassen. Bei einem Umzug gewährt Ihnen Ihr Gasanbieter oftmals ein Sonderkündigungsrecht, die genauen Bestimmungen entnehmen Sie Ihrem Gasvertrag. Wichtig ist hierbei, die Kündigungsfrist einzuhalten und alle relevanten Daten in das Kündigungsschreiben aufzunehmen. Dazu gehören:
CHECK24 bietet praktische Mustervorlagen für Ihre Kündigung: In dieser Musterkündigung ergänzen Sie alle persönlichen Daten, drucken die Vorlage aus und schicken sie an Ihren bisherigen Gasversorger. Nachfolgend finden Sie Vorlagen für das Kündigungsschreiben, die Sie bequem downloaden können. Hierbei wird unterschieden zwischen der fristgerechten und damit regulären Kündigung und der Sonderkündigung, etwa bei einer unerwarteten Gaspreiserhöhung durch Ihren bisherigen Anbieter.
Schon bei der Auswahl des neuen Gasanbieters sollten Verbraucher die Vertragsbedingungen berücksichtigen. Verträge mit extrem langen Laufzeiten und Kündigungsfristen sind nach Meinung von Verbraucherschützern nicht immer eine gute Wahl. Bei einem Gaswechsel mit CHECK24 profitieren Sie von Voreinstellungen, die speziell auf verbraucherfreundliche vertragliche Konditionen zugeschnitten sind. Denn der Gasmarkt ist ständig in Bewegung. Nur wer vertraglich das Recht hat, seinen Gastarif bald zu kündigen, kann erneut wechseln und das Sparpotenzial nutzen. Somit bleiben Gaskunden flexibel genug, um auf die Marktbewegungen zu reagieren.
In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Die Grundversorgung wird von dem Anbieter im Ort übernommen, der dort die meisten Kunden hat – meist handelt es sich dabei um Stadt- oder Gemeindewerke. Diese Tarifform nutzt die Mehrzahl der deutschen Gashaushalte – vor allem, wenn sie noch nie den Gasanbieter selbst gewechselt haben. Denn ein solcher Vertrag liegt immer dann vor, wenn kein spezieller Vertrag für die Gaslieferungen abgeschlossen wurde. Haben Sie einen Sondervertrag abgeschlossen, also schon einmal den Gasanbieter gewechselt, sollte dann selbst gekündigt werden, wenn in weniger als vier Wochen die Kündigungsfrist abläuft.
Wenn Ihr Gasanbieter die Preise erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt, sobald Ihnen Ihr Versorger die geplante Preiserhöhung schriftlich angekündigt hat. Wie lange Ihnen Ihr Anbieter das Kündigungsrecht einräumt, steht in der Regel ebenfalls in der schriftlichen Mitteilung. In den meisten Fällen gilt das Sonderkündigungsrecht zwei Wochen ab Ankündigung der Preiserhöhung. Die genauen Voraussetzungen und Fristen, zu denen Sie bei Preiserhöhungen Ihren Gasvertrag kündigen können, entnehmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Vertrags.
Bitte beachten Sie: Beim Sonderkündigungsrecht müssen Sie selbst kündigen. Sie müssen Ihre Kündigung in Textform an Ihren Gasanbieter übersenden. Es reicht nicht aus, einen anderen Versorger damit zu beauftragen. Die Sonderkündigung kann per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Wichtig ist, dass Sie in Ihrer Kündigung auf Ihr Sonderkündigungsrecht verweisen.
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Im aktuellen Test der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien hat der Strom- und Gasvergleich von CHECK24 bereits zum dritten Mal den ersten Platz belegt. In den Teilkategorien Nutzerfreundlichkeit und Kundendienst erreichte CHECK24 hierbei jeweils den Testsieg der untersuchten Vergleichsportale. Zudem wurden die Preise für Strom und Gas mit "sehr gut" bewertet.
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