Bei einer Gaspreiserhöhung oder bei einem Umzug können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Beachten Sie, dass Sie bei einem Sonderkündigungsrecht unbedingt selbst kündigen müssen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie können per E-Mail, Fax oder Brief kündigen. Auch wenn Sie selbst kündigen, werden Sie garantiert unterbrechungsfrei mit Gas versorgt.
Bei einem Umzug können Sie in der Regel mit dem Sonderkündigungsrecht Ihren Gasvertrag kündigen. Sie können bei einem Umzug Gas kündigen, wenn:
In den meisten Fällen können Sie bei einem Umzug Gas mit dem Sonderkündigungsrecht kündigen. Die genauen Bedingungen können Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Vertrags nachlesen.
Beachten Sie, dass nicht jeder Gasanbieter ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug einräumt – bei einigen Energieversorgern müssen Sie trotzdem die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. In einigen Fällen ist es jedoch möglich, den Gasvertrag an den neuen Wohnort mitzunehmen. Informieren Sie Ihren Gasanbieter deshalb mindestens sechs Wochen vor dem Umzugsdatum über Ihren Umzug. So können Sie sicherstellen, dass Sie Ihren Gasvertrag mit an den neuen Wohnort umziehen können. Die Mitnahme des Vertrags ist nur möglich, wenn Ihr Versorger Sie auch an dem neuen Wohnort mit Gas beliefern kann.
Falls Sie noch vom örtlichen Grundversorger mit Gas beliefert werden, können Sie Ihren Vertrag jederzeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündigen. Für den Fall, dass Sie sich nicht mehr in der Grundversorgung befinden, sondern bereits zu einem anderen Gasanbieter gewechselt sind, müssen Sie die Fristen und Bestimmungen Ihres aktuellen Gasvertrags einhalten.
Spätestens wenn Sie gekündigt haben, sollten Sie den Gasvergleich durchführen, um einen neuen Gasanbieter zu finden. Achten Sie darauf, dass Sie im Wechselauftrag angeben, dass Sie bereits selbst gekündigt haben. Wenn Sie Ihrem Gasanbieter eine Einzugsermächtigung ausgestellt haben, sollten Sie diese in der Kündigung explizit widerrufen. Somit hat der Versorger ab dem Zeitpunkt des Widerrufs keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto.
CHECK24 ist Unternehmen des Jahres 2022
Im Rahmen der Studie „Unternehmen des Jahres“, die im Auftrag von Focus Money und Deutschland Test durch das IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung realisiert wurde, ist CHECK24 im Bereich Vergleichsportale (online) als Unternehmen des Jahres 2022 ausgezeichnet worden.
Gesamtsieger Strom- und Gasvergleich im Test der DtGV 2021
Im aktuellen Test der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien hat der Strom- und Gasvergleich von CHECK24 den ersten Platz belegt. In allen vier untersuchten Kategorien "Nutzerfreundlichkeit", "Preise", "Transparenz" und "Kundendienst" wurde CHECK24 immer mit "sehr gut" bewertet.