Hallo, ich bin Ben, Ihr digitaler Energie-Experte. Sie können mich jederzeit erreichen.
Sie wollen einen neuen Gasvertrag abschließen, wissen aber nicht, ob es der richtige Zeitpunkt ist? Auch in der aktuellen Energiekrise lohnt es sich, Tarifangebote zu vergleichen. Achten Sie bei Ihrer Tarifwahl besonders auf die Preisgarantie. Mit einer Preisgarantie sind Sie für einen bestimmten Zeitraum vor Preiserhöhungen geschützt. Mit unseren Tipps finden Sie trotz der Rekordpreise, einen guten Gasvertrag.
Die Gaspreisbremse von 12 Cent pro Kilowattstunde auf 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs wurde zum 01.03.2023 eingeführt und gilt rückwirkend auch für Januar und Februar. Was die Gaspreisbremse konkret für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.
Bei uns können Sie die Preise mit und ohne Gaspreisbremse vergleichen.
Ein Gasvergleich mit CHECK24 ist unkompliziert und ein Wechsel dauert nur 5 Minuten.
Von CHECK24 empfohlene Tarife haben immer eine Preisgarantie, die Ihre gesamte Erstvertragslaufzeit abdeckt.
Aufgrund ihrer langfristigen Beschaffungsstrategien sind Grundversorger aktuell häufig günstiger als Alternativanbieter. Grundversorgungstarife bieten vorübergehend attraktive Konditionen, allerdings ohne Preisgarantie. Sie müssen mit Preiserhöhungen rechnen.
Sie haben grundsätzlich zwei Optionen:
a) Neuen Vertrag abschließen
Nutzen Sie unseren Gasvergleich und schließen Sie einen neuen Vertrag mit Preisgarantie ab. So sind Sie mindestens 12 Monate vor plötzlichen Preiserhöhungen geschützt.
Aktuell keinen passenden Tarif gefunden? Aktivieren Sie den – Wir informieren Sie, sobald Sie wieder sparen können.
b) In die Grundversorgung gehen und später wechseln
Wenn Sie den Vertrag bei Ihrem aktuellen Anbieter gekündigt haben oder gekündigt werden und keinen neuen Vertrag bei einem Alternativanbieter abschließen, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung.
Beachten Sie bitte: Bevor Sie in den günstigeren Grundversorgungstarif fallen, sind Sie automatisch für 3 Monate in der Ersatzversorgung. Hier können deutlich höhere Preise als in der Grundversorgung anfallen.
Eine häufige Frage bei Gasverträgen, ist die Laufzeit: 12 oder 24 Monate? Ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von nur 12 Monaten hat den Vorteil, dass sie sich nicht lange binden und flexibler auf Veränderungen am Gasmarkt reagieren können. Sollte nach 12 Monaten ein günstigerer Vertrag verfügbar sein, können Sie schnell und einfach wechseln und eventuell von lukrativen Neukundentarifen profitieren. Aber auch Tarife mit 24 Monaten Mindestlaufzeit haben ihre Vorteile. Gerade bei Tarifen mit einer Preisgarantie über 24 Monate können Sie von der Beständigkeit der Preise profitieren. Bei Tarifen mit einer Preisfixierung, müssen Sie sich keine Sorgen über Preisschwankungen machen und haben damit vorerst auch Planungssicherheit. Achten Sie grundsätzlich bei allen Tarifen auf die Vertragskonditionen und Kündigungsfristen. Vergleichen und wechseln Sie Ihren Anbieter nach Ihrer Mindestvertragslaufzeit, um unnötige Preiserhöhungen im zweiten oder dritten Jahr zu vermeiden. Für den Wunsch nach völliger Flexibilität, bieten manche Anbieter mittlerweile sogar Verträge mit nur einem Monat Mindestlaufzeit an. Ob dieser in Ihrer Region verfügbar ist, wird Ihnen in der Tarifübersicht nach der Eingabe Ihres Verbrauchs und Ihrer Postleitzahl angezeigt.
Die Qual der Wahl – bei so vielen Gasverträgen und -Anbietern kann man schnell den Überblick verlieren. Keine Sorge – wir helfen Ihnen bei der Entscheidung. Beim Gastarifvergleich sollten Sie auf bestimmte Kriterien achten, damit Ihr Gasanbieterwechsel erfolgreich wird. Da CHECK24 der Verbraucherschutz am Herzen liegt, empfehlen wir Ihnen nur Gasanbieter und -tarife, die zuvor auf Ihre Sicherheit, Qualität und Verbraucherfreundlichkeit geprüft wurden. Dadurch versichern wir Ihnen, dass wir Ihnen alle Vertragskonditionen und Preise transparent und ohne versteckte Kosten anzeigen.
Bei der richtigen Wahl des Gasvertrags kommt es immer auf Ihre speziellen Wünsche an. Stellen Sie daher die Filtereinstellungen bei der Suche möglichst genau ein, um bereits auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Tarife angezeigt zu bekommen. Wenn Sie auf der Suche nach Ökogas sind, wählen Sie beim Preisvergleich für Gas "Alle Ökotarife" aus. Bei einem sehr geringen Gasverbrauch, eignen sich besonders Gasanbieter ohne Grundgebühr. Wenn Sie sich unsicher bei der Entscheidung sind, empfehlen wir grundsätzlich immer den Blick auf die Kundenbewertungen, Preisgarantien, Abschlagszahlungen, Vertragslaufzeiten sowie die Kündigungsfristen.
Die Gaspreise ändern sich kontinuierlich. Zudem bieten viele Gasversorger wechselnde Boni, Prämien und lukrative Neukundentarife. Um die Gasrechnung möglichst niedrig zu halten, lohnt es sich vor dem Laufzeitende Ihres aktuellen Gasvertrages rechtzeitig einen Gastarifvergleich durchzuführen. So können Sie sich nach einem neuen günstigeren Gasvertrag umschauen und halten auch die Gaspreisentwicklung im Blick.
In zwei Fällen sollten Sie eigenständig tätig werden und Ihren Gasvertrag kündigen: Bei Umzug oder einer Gaspreiserhöhung können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und müssen selbst die Kündigung einreichen. Um einer Vertragsverlängerung zu entgehen, sollten Sie bei einem Ablauf der Kündigungsfrist in wenigen Wochen selbst die Kündigung vornehmen, damit Sie die Kündigungsfrist sicher nicht verpassen.
Die Kündigungsfristen Ihres Gasvertrages können ganz unterschiedlich sein. Sollten Sie noch in der Grundversorgung sein, können Sie diese mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Wenn Sie Ihren laufenden Gasvertrag über CHECK24 abgeschlossen haben, sehen Sie alle wichtigen Informationen, darunter auch die Kündigungsfristen, in Ihrem Haushaltscenter, oder Ihrem persönlichen Profil unter "meine Verträge". Bei Wunsch erinnern wir Sie auch rechtzeitig, bevor die Kündigungsfrist vorbei ist. Sollten Sie Ihren Vertrag außerhalb von CHECK24 abgeschlossen haben, finden Sie die Kündigungsfristen auf Ihren Vertragsunterlagen. Diese betragen in den meisten Fällen einen Monat. Hierbei sollten Sie jedoch Ihre Mindestvertragslaufzeit beachten.
Für gewöhnlich kündigt bei einem Wechsel Ihr neuer Anbieter für Sie. In zwei Fällen sollten Sie jedoch eigenständig kündigen: Einmal bei einem Umzug oder einer angekündigten Gaspreiserhöhung, in diesem Fall können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Sollte der Ablauf der Kündigungsfrist bei einem Wechsel weniger als vier Wochen betragen, sollten Sie sicherheitshalber ebenfalls selbstständig kündigen, um die Kündigungsfrist nicht zu verpassen.
Bei einem geplanten Umzug, sollten Sie rechtzeitig an die Kündigung Ihres Gasvertrags denken. Hier gilt: spätestens sechs Wochen im Voraus sollten Sie Ihren Gasanbieter kontaktieren und den Umzug mitteilen. In manchen Fällen kann der Vertrag bei einem Umzug auch mit umgezogen werden.
Nein, so einfach geht es nicht. Hierfür sollte ein wichtiger Grund vorliegen. Dies kann einerseits durch die Insolvenz des Anbieters vorkommen, andererseits durch den Verbraucher bei erheblichen Zahlungsrückständen und entsprechenden Mahnungsschreiben.
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Michelle Kleinschmidt CHECK24 Energieexpertin |