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Stromanbieter kündigen bei Umzug

18.07.2022

Bei Umzug müssen Sie selbst Ihren Stromanbieter kündigen. Falls Sie sich noch in der Strom Grundversorgung befinden, ist der Umzug der ideale Zeitpunkt für einen Stromanbieterwechsel. Damit Sie auch in Ihrem neuen Zuhause problemlos Strom beziehen können, haben wir für Sie die wichtigsten Umzugstipps zusammengefasst. Mit unserem Kündigungsservice ist die Kündigung in wenigen Minuten erledigt.

Wichtige Strom Umzugstipps

  1. Notieren Sie bei Auszug Ihren Zählerstand oder fotografieren Sie ihn ab.
  2. Prüfen Sie, ob Sie Ihren alten Stromvertrag mit an den neuen Wohnort mitnehmen können.
  3. Beachten Sie, dass Sie bei Umzug Ihren Stromanbieter selbst kündigen müssen.
  4. Prüfen Sie die Laufzeit Ihres Stromvertrags und die Kündigungsbedingungen bei Umzug in den AGB Ihres Vertrags.
  5. Erfragen Sie die Zählernummer Ihres neuen Zuhauses beim Hausmeister oder Vormieter.
  6. Auch bei Umzug ist eine unterbrechungsfreie Stromversorgung garantiert.

 

Ein Bild von übereinander gestapelten Umzugskartons, neben denen nützliche Tipps für einen erfolgreichen Umzug des Stromvertrags gegeben werden.

 

 

Kündigungsservice

Sie können unseren Kündigungsservice nutzen und komplett digital kündigen.

Kündigungsservice

Bei Umzug Stromanbieter selbst kündigen

Bei einem Umzug gewähren Grundversorger und Alternativanbieter ihren Kunden in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Sie müssen Ihren Stromanbieter also selbst kündigen, wenn Sie ausziehen. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie den AGB Ihres Energieanbieters. Meist besteht eine Extraklausel für Umzüge. Wichtig: Wenn Sie Ihren aktuellen Vertrag vor Ende der Laufzeit kündigen, entfallen eventuelle Boniauszahlungen, die an bestimmte Mindestlieferzeiten gekoppelt sind. Auch hier empfiehlt es sich, die AGB Ihres Stromanbieters noch einmal sorgfältig zu lesen.

Stromvertrag bei Umzug mitnehmen

Einige Stromanbieter bieten an, den Stromvertrag an den neuen Wohnort mitzunehmen. Im Vorfeld sollten Sie allerdings prüfen, ob Ihr Anbieter Sie auch am neuen Wohnsitz mit Energie beliefern kann. Um festzustellen, ob der Vertrag im neuen Zuhause fortgesetzt werden kann, muss lediglich die neue Postleitzahl in den Stromvergleich eingegeben werden. Da bestimmte Stromtarife nur regional angeboten werden, können Sie Ihren Anbieter zwar in diesem Fall behalten, werden aber zu anderen Konditionen mit Strom beliefert. Am besten setzen Sie sich spätestens sechs Wochen vor Auszug mit Ihrem Stromanbieter in Verbindung, um Ihre Optionen zu besprechen.

Zählerstand bei Auszug notieren

Damit es keinen Ärger mit der Abrechnung gibt, sollten Sie sich vor Ihrem Auszug auf jeden Fall den Zählerstand Ihres Stromzählers notieren. Sie können den Zählerstand auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren, so müssen Sie keine losen Zettel aufbewahren, sondern haben den Zählerstand praktisch abgespeichert. Übergeben Sie den Zählerstand an Ihren Stromversorger, damit er korrekt abrechnen kann. Mit dem notierten Zählerstand können Sie genau belegen, wie viel Kilowattstunden Sie bis zu Ihrem Auszug verbraucht haben und müssen keine Kosten übernehmen, die eventuell durch Nachmieter oder Sanierungsarbeiten entstehen. Sie bezahlen nur die Kilowattstunden, die Sie auch verbraucht haben und können Streitigkeiten vermeiden.

Der richtige Zeitpunkt zum Anbieterwechsel

Ein Umzug eignet sich besonders gut für einen Stromanbieterwechsel. Sie müssen im Wechselantrag lediglich angeben, dass es sich um einen Neueinzug handelt und Ihr Einzugsdatum vermerken. Da der Wechsel zu einem neuen Versorger drei bis zehn Wochen dauern kann, sollten Sie den Stromwechsel frühzeitig durchführen. Für den Anbieterwechsel benötigen Sie die Zählernummer des Stromzählers in Ihrer neuen Wohnung. So kann der neue Energieversorger die Energiebelieferung gleich im Anschluss übernehmen. Für den Fall, dass sich der Lieferbeginn etwas verzögert, springt in der Zwischenzeit der örtliche Grundversorger ein und übernimmt die Ersatzversorgung.
 

Wichtige Daten für den Wechselauftrag

Folgende Punkte sind wichtig, wenn Sie beim Umzug den Stromanbieter wechseln:

  • PLZ, Name, Adresse, Geburtsdatum (Adresse des neuen Wohnorts angeben)
  • Stromverbrauch (am bisherigen Stromverbrauch orientieren)
  • Bei der Frage „Ziehen Sie an der angegebenen Adresse neu ein?“ auf "Ja" klicken
  • Datum des Neueinzugs angeben
  • Zählernummer am neuen Wohnort (Beim Hausmeister oder Vormieter erfragen)

Ein Screenshot, der eine Eingabemaske zeigt, bei der Kunden ihre Anschlussdaten für den Stromvertrag in ihrer neuen Wohnung eingeben können. Zu den abgefragten Daten gehören, ob Sie in die angegebene Adresse neu einziehen, ob es sich um einen Erstbezug handelt, wann Sie einziehen und die Zählernummer in der neuen Wohnung. Diese Informationen sind notwendig, um den Umzug reibungslos zu gestalten und eine kontinuierliche Stromversorgung sicherzustellen.

Häufige Fragen bei Umzug Strom ummelden

Wie lange hat man Zeit den Strom anzumelden?

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich innerhalb von sechs Wochen nach dem Umzug beim Grundversorger oder neuen Stromanbieter anzumelden. Üblicherweise droht keine Strafe, wenn man diese Frist verstreichen lässt. Der bis dahin genutzte Strom muss allerdings auch rückwirkend bezahlt werden. Strom anmelden sollte also am besten vor Umzug erledigt sein.

Wann muss ich bei Umzug den Strom ummelden?

Damit Sie direkt nach Einzug von Ihrem bisherigen oder Ihrem neuen Stromanbieter mit Energie beliefert werden, sollten Sie mindestens sechs Wochen vor Ihrem Umzug den Strom ummelden. Setzten Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Versorger in Verbindung, um die Konditionen bei Umzug zu besprechen.

Was passiert mit meinem Stromvertrag bei Umzug?

Wenn Ihr derzeitiger Stromanbieter Sie auch an der neuen Adresse mit Strom beliefern kann, können Sie Ihren Stromvertrag an Ihrem neuen Wohnort fortführen. Viele Stromanbieter haben Ihren AGB sogar festgelegt, dass sich Stromkunden dazu verpflichten den Stromvertrag auch bei Umzug fortzuführen.


Energieexpertin Marie Gottschall
Marie Gottschall
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 18.07.2022

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