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Wenn die Heizung defekt ist: Tipps für Mieter

21.08.2019

Gerade in der kälteren Jahreszeit kommt es vor, dass Heizungsanlagen nicht richtig funktionieren. Ein erster Schritt ist hier das Entlüften der Heizkörper. Ist ihre Heizung komplett ausgefallen, sollten Sie Ihren Vermieter informieren. Unsere Tipps sagen Ihnen, was Sie tun können, wenn Ihre Heizung nicht funktioniert. Was sagt das Mietrecht? Kann ich selbst einen Installateur beauftragen? Wie entlüfte ich Heizkörper?

Was tun, wenn die Heizung defekt ist?

Lassen sich die Räume in Ihrer Wohnung nicht beheizen, sollten Sie Ihren Vermieter informieren – am besten unverzüglich. Setzen Sie sich auch dann mit Ihrem Vermieter in Verbindung, wenn Sie selbst einen guten Installateur kennen. Sie wollen ja schließlich, dass Ihr Vermieter die Kosten für die Reparatur trägt. Ist eine Wohnung weniger als 15 Grad warm, besteht Gefahr für die Gesundheit. Hier muss der Vermieter sofort handeln. Kann die Reparatur nicht gleich durchgeführt werden, so muss ein Ausweichquartier zur Verfügung gestellt werden.


Habe ich Anspruch auf Mietminderung?

Unternimmt der Vermieter nichts, so haben Sie Anspruch auf Mietminderung. Hier sollten Sie unbedingt einen Experten zu Rate ziehen, auf Mietminderungstabellen aus dem Internet ist nicht immer Verlass.

Welche Raumtemperatur sollte in der Wohnung herrschen?

In der Heizsaison von 1. Oktober bis 30. April hat der Mieter Anspruch auf eine funktionierende Heizung. Sollte es außerhalb dieser Zeit einmal ungewöhnlich kalt sein, muss der Mieter die Heizung ebenfalls nutzen können. Hier handelt es sich allerdings lediglich um allgemeine Regeln – gesetzlich festgeschrieben ist dies nicht.

Prinzipiell sollten sich alle Wohnräume tagsüber auf mindestens 20 Grad beheizen lassen. Nachts gelten 18 Grad als ausreichend. Beim Flur sind immer 15 Grad die Mindesttemperatur. Auch wenn in Ihrem Mietvertrag geringere Mindesttemperaturen festgeschrieben sein sollten, können Sie auf diese Temperaturen bestehen. Denn solche Klauseln sind laut Mietrecht unwirksam.

Raumtemperatur zu niedrig?

 

Wie kann ich meine Heizung entlüften?

Egal, ob Sie mit Gas oder Öl heizen oder mit einer anderen Heizmethode: Gerade zu Beginn der Heizperiode kommt es vor, dass zu viel Luft in der Heizung ist und die Heizung deshalb nicht vollständig warm wird. Ihre Heizung können Sie ganz einfach entlüften:

  1. Drehen Sie alle Heizkörper kurz auf und warten Sie einen Moment.
  2. Stellen Sie ein Gefäß unter das Entlüftungsventil.
  3. Öffnen Sie das Entlüftungsventil mit dem Entlüftungsschlüssel. Sollten Sie keinen Entlüftungsschlüssel für Ihre Heizkörper haben, bekommen Sie diesen in jedem Baumarkt.
  4. Lassen Sie die Luft komplett entweichen, bis das Heizungswasser beginnt auszutreten.


Sollte die Heizung auch nach der Entlüftung nicht richtig funktionieren, informieren Sie Ihren Vermieter.

Wie soll ich vorgehen, wenn ich meinen Vermieter nicht erreiche?

Ist der Vermieter beispielsweise gerade im Urlaub, sollte man ihm eine angemessene Frist per Mail oder Anrufbeantworter setzen. Hier gibt es keine gesetzliche Vorgabe, doch Mieterbunde halten drei bis vier Tage für angemessen. Reagiert der Vermieter nicht innerhalb dieser Zeit, so kann der Mieter selbst eine Firma mit der Reparatur beauftragen und sich die Kosten später erstatten lassen.

Welche Pflichten habe ich als Mieter in Sachen Heizung?

Während Ihr Vermieter für eine funktionierende Heizung sorgen muss, haben Sie als Mieter die Pflicht, Ihre Wohnung im Winter ausreichend zu beheizen. Denn wenn es zu kalt wird in der Wohnung, besteht die Gefahr, dass Wasserleitungen einfrieren oder platzen. Außerdem kann sich Schimmel bilden. Wenn Sie während der Heizsaison längere Zeit nicht zu Hause sind, sollten Sie Nachbarn oder Bekannte bitten, Ihre Wohnung ausreichend zu beheizen – vor allem, wenn die Außentemperaturen sehr niedrig sind.

Wer Heizkosten sparen will, sollte also anstatt die Heizung ganz auszulassen, lieber effektiv heizen. Heiztipps geben wir Ihnen in unserem gleichnamigen Ratgeber. Auch ein Wechsel des Gas- bzw. Heizstromanbieters kann helfen, dass die Rechnung für Wärmestrom niedriger ausfällt.


Es gilt das Verursacherprinzip

Es gilt das Verursacherprinzip. Ist der Mieter selbst für den Schaden verantwortlich, so kann der Vermieter verlangen, dass er für die Reparaturkosten aufkommt. In der Regel übernimmt dies die private Haftpflichtversicherung.
 

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Energieexpertin Marie Gottschall
Marie Gottschall
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 21.08.2019
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