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Energieeffizienzlabel für Heizungen

07.08.2019

Das Energieeffizienzlabel oder auch Heizungslabel zeigt Verbrauchern auf einen Blick, wie energiesparend ihre Heizung ist. Inzwischen ist die Kennzeichnung für besonders alte Heizungen sowie für Neugeräte sogar Pflicht. Erfahren Sie nachfolgend mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Klassifizierung und wie Sie energieeffizient heizen.

Was ist das Heizungslabel?

Das Heizungslabel wurde von der Europäischen Kommission eingeführt und gibt Auskunft über die Energieeffizienz von Heizungsanlagen. Seit dem 1. Januar 2017 müssen alle Heizkessel mit einem Energieeffizienzlabel ausgezeichnet werden, die neu in den Handel kommen oder älter als 15 Jahre sind und mit festen Brennstoffen befeuert werden. Zu den festen Brennstoffen gehören Scheitholz, Holzpellets, Hackschnitzel und Kohle. Gleiches gilt bereits seit September 2015 für Öl- und Gasheizungen. Das Label soll Verbraucher dazu animieren, alte Heizungen auszutauschen und so Energie zu sparen. Für alle Heizmethoden gilt, je besser die Energieeffizienzklasse, desto mehr Energie können Sie sparen.

Welche Informationen zeigt das Heizungslabel?

Das Heizungslabel zeigt auf einen Blick, welche Energieeffizienzklasse die betreffende Anlage besitzt. Dabei steht A++ für ein sehr effizient arbeitendes Gerät, während G die schlechteste und ineffizienteste Klasse darstellt. Im September 2019 wird die Bewertungsskala von A+++ bis D angehoben und die Klasse E verschwindet.

Für die Energieeffizienzklasse A+ muss die Heizung entweder in Kombination mit einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Technik (KWK) oder mit erneuerbaren Energiequellen (z.B. Holzpellets) betrieben werden. Konventionelle Heizanlagen (z.B. Öl- oder Gasheizungen) werden in die Effizienzklassen G bis A eingeteilt.

Für welche Heizgeräte gilt die Kennzeichnungspflicht?

Die Energiekennzeichnungspflicht für Heizgeräte ist abschließend in der EU-Verordnung Nr. 811/2013 geregelt. Seit dem 1. Januar 2017 müssen die zuständigen Bezirksschornsteinfeger alle Anlagen, die in dieser Verordnung genannt werden, kontrollieren. Geräte, die der Pflicht zur Kennzeichnung unterliegen und noch kein Label tragen, müssen demnach durch die Schornsteinfeger nachträglich etikettiert werden.

 

Die Kennzeichnungspflicht gilt laut EU-Verordnung für folgende Anlagen:

  • Heizkessel mit einer Wärmenennleistung bis zu 70 Kilowatt
  • Warmwasserspeicher bis 500 Liter
  • Kombithermen bis 70 Kilowatt und 500 Liter
  • Hybridgeräte (z.B. aus Brennwertkessel und Wärmepumpe)
  • Solarthermie-Anlagen
  • Blockheizkraftwerke (BHKW-Anlagen zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme) bis 50 Kilowatt Leistung
  • Wärmepumpen
  • An den Handel gelieferte Neugeräte

Die Energieeffizienzklassen

Während die Kennzeichnung durch Energielabel bislang vor allem bei Elektrogeräten üblich war, sollen auch Käufer neuer Heizungsanlagen die Energieeffizienz besser vergleichen können. Die Skala reicht noch bis Ende September 2019 von A++ bis G, wobei die Kategorie A wie gewohnt die höchste Effizienz kennzeichnet.

Ist meine Heizung mit dem Heizungslabel energieeffizient?

Sie können einfach selbst überprüfen, ob ihre Heizung energieeffizient arbeitet, indem sie folgende Schritte beachten:

  • Prüfen Sie, ob Ihre Heizung bereits ein Heizungslabel hat.
  • Hat Ihre Heizung die Effizienzklassen C, D und E gilt sie als ineffizient, lassen Sie sie, wenn möglich, durch ein energiesparendes Gerät ersetzen.
  • Lassen Sie sich zu möglichen effizienten Heizmethoden beraten.
  • Als Mieter können Sie Ihren Vermieter dazu auffordern, in eine neue Heizungsanlage zu investieren.
  • Das Anbringen des Heizungslabels ist kostenlos.
  • Falls Sie noch kein Heizungslabel haben, können Sie einen Rechner des Bundeswirtschaftsministeriums nutzen.

Lautstärke und Leistung

Zudem können die Lautstärke der Anlage und die Wärmenennleistung in Kilowatt abgelesen werden. Die Lautstärke spielt vor allem bei Wärmepumpen eine Rolle, da das Ansaugen der Luft sehr geräuschvoll ist. Bei der Wärmenennleistung handelt es sich um die maximale Wärmemenge, die in einem gewissen Zeitraum von der Heizung abgegeben wird.

Betrieb mit Rapsöl oder Biogas

Falls Sie Ihre Heizung mit Biomasse wie etwa Rapsöl oder Biogas betreiben, muss Ihre Anlage vorerst nicht mit einem Energielabel versehen werden. Die EU bereitet hier derzeit eigene Richtlinien vor. Auch wenn Sie feste Brennstoffe nutzen oder Ihren Heizkessel ausschließlich für die Warmwasserbereitung benötigen, müssen Sie Ihre Geräte nicht verpflichtend mit dem Label ausstatten.

Verbrauch und Heizkosten

Die auf dem Heizungslabel angegebene Nennleistung ist lediglich als Richtwert zu verstehen. Ihren konkreten Energieverbrauch und die jährlichen Heizkosten können Sie dem Etikett nicht entnehmen. Was Ihre Heizung genau verbraucht, hängt von individuellen Faktoren ab wie etwa:

  • Der Gebäudegröße: je größer das Gebäude, desto mehr muss geheizt werden.
  • Der Dämmung des Hauses: je besser gedämmt, desto weniger muss geheizt werden.
  • Persönliches Nutzverhalten: wer es gerne besonders warm hat, muss mehr heizen.

Somit gibt das Energielabel für Heizungen zwar einen Richtwert, aber das eigene Heizverhalten sowie Zustand und Größe des Wohngebäudes spielen ebenfalls eine Rolle beim Verbrauch. Nähere Auskunft gibt auch der Energieausweis des Gebäudes. Daher lohnt es sich auch bei einer besonders sparsamen Heizung, energiesparend zu heizen und einen Wärmestrom-Vergleich zu machen.

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Energieexpertin Marie Gottschall
Marie Gottschall
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 07.08.2019
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