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Stromsperre oder Gassperre – Was tun?

30.07.2019

Bei Zahlungsrückständen kann es passieren, dass die Strom- und Gasbelieferung unterbrochen wird. Ab einem offenen Rechnungsbetrag von 100 Euro können Strom- und Gasanbieter eine Sperre verhängen. In Deutschland kommt es deshalb jährlich zu 300.000 Stromsperren und zu 40.000 Gassperren. Wir erklären Ihnen, was Sie bei einer drohenden Gas- oder Stromsperre beachten müssen.

Gesetzliche Regelungen zu Strom- und Gassperren

Neben der selten vorkommenden Situation, dass ein Dauerauftrag falsch ausgefüllt wird, sind es vor allem Zahlungsrückstände, die dazu führen, dass Privathaushalten Gas oder Strom gesperrt wird. Solch ein radikaler Schritt kann allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen in die Tat umgesetzt werden.

Unter folgenden Bedingungen darf der Strom- oder Gasanbieter eine Sperre verhängen:

  • Der offene Rechnungsbetrag muss über 100 Euro liegen.
  • Eine entsprechende Ankündigung muss das erste Mal vier Wochen vor der geplanten Energiesperre erfolgen, wobei dies zusammen mit einer Mahnung geschehen kann.
  • Ein zweites Mal muss die Sperre durch den Energieversorger drei Tage zuvor angekündigt werden, nur dann ist das Abstellen der Energieversorgung zulässig.
  • Gas oder Strom darf nicht gesperrt werden, wenn durch sie die Gesundheit und das Wohl von Kindern, Schwangeren und kranken Menschen gefährdet wird. Zudem darf sie nicht durchgeführt werden, wenn der zahlungspflichtige Verbraucher anbietet, die ausstehenden Kosten in Raten zu begleichen.

Bei Ankündigung einer Gas- oder Stromsperre sofort reagieren

Wenn Ihnen Ihr Energieversorger bereits eine Gas- oder Stromsperre androht, können Sie folgende Sofortmaßnahmen veranlassen:

  • Bei einer Gas- oder Stromsperre sollten Sie unverzüglich mit Ihrem Energieversorger in Kontakt treten.
  • Wenn es nicht möglich ist, die ausstehenden Kosten sofort zu begleichen, sollten Sie eine Ratenzahlung anbieten.
  • Hilfe und Beratung für Privatpersonen bietet die Verbraucherzentrale.
  • Auch das Jobcenter kann beim Bezug von Arbeitslosengeld II einspringen und in bestimmten Fällen Darlehen vergeben.
  • Als allerletzter Schritt können Sie mit Hilfe eines Anwalts eine einstweilige Verfügung gegen die Energiesperre erwirken.

Durch die Sperrung entstehen weitere Kosten

Sowohl der Prozess des Sperrens als auch des Entsperrens verursachen Kosten zwischen 10 und 146 Euro, die vom Verbraucher beglichen werden müssen. Um weitere Kosten zu vermeiden, sollten Sie deshalb den Energieversorger umgehend kontaktieren und den Sachverhalt klären, bevor eine Gas- oder Stromsperre erfolgt. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über mögliche Kosten.

Beispielrechnung Kosten einer Stromsperre
Posten Preis
Ausstehender Betrag 128 €
Abschlag für den Zeitraum der Stromsperre 66 €
Mahngebühren 5 €
Kosten für die Sperre 45 €
Kosten für die Entsperrung 95 €
Gesamtkosten 334 €

Das passiert, wenn der Anbieter kündigt

Es gibt zwei Szenarien, in denen ein Stromanbieter kündigen kann. Beim ersten liegt die Ursache direkt beim Stromversorger, zum Beispiel wenn dieser Insolvenz anmeldet oder die Stromweiterleitung vom Netzbetreiber verweigert. Häufiger ist der Grund für eine Kündigung durch den Stromanbieter aber eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden. Dabei ist zu beachten, dass eine Kündigung nicht gleich eine Stromsperre bedeutet und ein Ersatzversorger bis zur Lösung der Probleme einspringen kann oder sogar muss.
 

Was ist zu tun, wenn der Anbieter kündigt?

Auch die Stromanbieter haben die schwierige Lage, in der sich weniger wohlhabende Kunden befinden, bereits erkannt und reagieren entsprechend. So werden diesen Kunden günstige Tarife bei einem Anbieterwechsel oder sogenannte Vorkassenzähler angeboten, die sich wie Prepaid-Karten eines Mobiltelefons immer wieder mit Geld aufladen lassen. Kundenfreundliche Anbieter akzeptieren darüber hinaus auch kleine Rückzahlungsraten bei drohender Stromsperre und halten die Kosten für die Sperrung und Entsperrung der Stromzähler verhältnismäßig gering.


Energieexpertin Marie Gottschall
Marie Gottschall
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 30.07.2019
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