Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Energie-Expertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Sie haben einen Energievertrag abgeschlossen, aber im Nachhinein festgestellt, dass dieser doch nicht zu Ihnen passt? Sie haben sich beim Abschluss Ihres neuen Energievertrags vertippt und fragen sich nun, ob sie den Vertrag widerrufen und neu abschließen müssen? Ab wann beginnt eigentlich die Widerrufsfrist und wie können Sie einen Widerruf bei Ihrem Energieanbieter erklären? Wir beantworten Ihnen hier alle Fragen rund um das Thema Widerruf.
Ob Sie direkt einen neuen Auftrag abschließen können, hängt vom Status des Auftrags ab, den Sie widerrufen wollen:
Der Grund dafür liegt darin, dass trotz Ihres Widerrufs bereits automatische Wechselprozesse angestoßen worden sind, die zum Teil nicht rückgängig gemacht werden können bzw. erst einmal wieder gestoppt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise die Kündigung bei Ihrem bisherigen Energieversorger oder die Anmeldung des Stromzählers beim Netzbetreiber. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Falls Sie während des Auftragsprozesses falsche Angaben gemacht haben, weil Sie sich beispielsweise bei Ihrem Energieverbrauch oder Ihrer Zählernummer vertippt haben, können Sie diese Angaben entweder direkt beim Energieversorger oder über unseren Kundenservice anpassen lassen. Es ist daher nicht nötig, dass Sie den aktuellen Vertrag widerrufen und neu abschließen.
Innerhalb der Widerrufsfrist ist ein Widerruf immer möglich. Welche Folgen sich daraus ergeben, hängt davon ab, wann der geplante Liefertermin ist:
Ihren Widerruf können Sie wahlweise per Brief, Fax, Telefon oder E-Mail erklären. Die schriftliche Form ist zu empfehlen, damit Sie den Widerruf auch zu Ihren Unterlagen nehmen können. Sie können auch das vorgedruckte Widerrufsschreiben Ihres Energieanbieters nutzen. Dieses muss einer Widerrufserklärung immer beiliegen.
Erfahrungsgemäß sollte Ihr Widerruf spätestens nach einer oder allerhöchstens zwei Wochen bestätigt sein.
Wenn Ihr Anbieter derzeit viele Anfragen erhält, kann es unter Umständen länger dauern. Die Frist zum Widerruf kann dadurch jedoch nicht verpasst werden, da der Nachrichteneingang entscheidend ist. Auch wenn Ihre Anfrage nach Ablauf der Widerrufsfrist bearbeitet wird, ist Ihr Widerruf dennoch gültig.
Wenn Sie Ihren Vertrag wirksam widerrufen haben, besteht der Vertrag nicht mehr und ist so gestellt, als wäre er nie zustande gekommen.
Sollten Sie bis zu Ihrem Widerruf bereits Energie erhalten haben, müssen Sie die erhaltenen Leistungen bezahlen.
Beachten Sie: Möglicherweise ist Ihr alter Energievertrag bereits durch den neuen Anbieter gekündigt worden. Dieser wird durch den Widerruf den neuen Vertrags nicht wieder gültig. Sie können jedoch bei Ihrem alten Energieversorger anfragen, ob eine Rücknahme der Kündigung möglich ist. Als weitere Möglichkeiten können Sie einen neuen Anbieter beauftragen oder Ihr Grundversorger übernimmt die Belieferung.
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