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Widerruf von Energieverträgen

17.11.2022

Sie haben einen Energievertrag abgeschlossen, aber im Nachhinein festgestellt, dass dieser doch nicht zu Ihnen passt? Sie haben sich beim Abschluss Ihres neuen Energievertrags vertippt und fragen sich nun, ob sie den Vertrag widerrufen und neu abschließen müssen? Ab wann beginnt eigentlich die Widerrufsfrist und wie können Sie einen Widerruf bei Ihrem Energieanbieter erklären? Wir beantworten Ihnen hier alle Fragen rund um das Thema Widerruf.

Wichtige Informationen zum Widerruf von Energieverträgen

  1. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Abschluss des Vertrages bzw. ab Erhalt der Widerrufsbelehrung.
  2. Ein Widerruf kann per Brief, Fax, Telefon, E-Mail oder ganz unkompliziert in unserem Haushaltscenter erklärt werden.
  3. Wenn Ihr alter Energievertrag bereits durch den neuen Energieanbieter gekündigt worden ist, wird Ihr alter Vertrag durch einen Widerruf nicht wieder gültig. Zudem müssen Sie Strom- bzw. Gaslieferungen, die Sie bis zu Ihrem Widerruf erhalten haben, bezahlen.
  4. Falsche Angaben im Vertrag können Sie direkt beim Energieanbieter oder über unseren Kundenservice anpassen lassen. Ein Widerruf und Neuabschluss ist nicht nötig.
Tipp

Sie können Ihren Widerruf auch ganz unkompliziert in unserem Haushaltscenter über die Funktion "Vertrag widerrufen" erklären. Diese finden Sie in Ihrer Vertragsansicht. 

Kann ich direkt einen neuen Auftrag abschließen?

Ob Sie direkt einen neuen Auftrag abschließen können, hängt vom Status des Auftrags ab, den Sie widerrufen wollen:

  • Solange Ihr Auftrag noch nicht durch CHECK24 an den Energieanbieter weitergeleitet wurde, können Sie im Haushaltscenter über den Stornobutton widerrufen. In diesem Fall erfolgt keine Übergabe an den Anbieter und Sie erhalten eine Bestätigung von unserem System. Anschließend können Sie direkt wieder einen neuen Auftrag abschließen.
  • Sollte Ihr Auftrag bereits an den neuen Anbieter weitergeleitet worden sein, muss der Widerruf direkt an den Anbieter geschickt werden. Dafür können Sie unseren Widerrufsbutton nutzen. In diesem Fall warten Sie zunächst die Widerrufsbestätigung des Anbieters ab, bevor Sie einen neuen Auftrag erstellen.

Der Grund dafür liegt darin, dass trotz Ihres Widerrufs bereits automatische Wechselprozesse angestoßen worden sind, die zum Teil nicht rückgängig gemacht werden können bzw. erst einmal wieder gestoppt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise die Kündigung bei Ihrem bisherigen Energieversorger oder die Anmeldung des Stromzählers beim Netzbetreiber. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Versehentlich falsche Vertragsangaben – Was tun?

Falls Sie während des Auftragsprozesses falsche Angaben gemacht haben, weil Sie sich beispielsweise bei Ihrem Energieverbrauch oder Ihrer Zählernummer vertippt haben, können Sie diese Angaben entweder direkt beim Energieversorger oder über unseren Kundenservice anpassen lassen. Es ist daher nicht nötig, dass Sie den aktuellen Vertrag widerrufen und neu abschließen. 

Der neue Anbieter hat mir bereits eine Auftragsbestätigung und einen festen Lieferbeginn mitgeteilt. Ist ein Widerruf dennoch möglich?

Innerhalb der Widerrufsfrist ist ein Widerruf immer möglich. Welche Folgen sich daraus ergeben, hängt davon ab, wann der geplante Liefertermin ist:

  • Wenn der geplante Lieferbeginn mehr als drei Wochen in der Zukunft liegt, sollte ein Widerruf kein Problem darstellen. In diesem Fall meldet Ihr widerrufener Anbieter den Auftrag beim Netzbetreiber wieder ab und storniert die Belieferung. Da die Kündigung beim alten Anbieter durch einen Widerruf nicht zurückgenommen wird, müssen Sie entweder einen neuen Anbieter beauftragen oder Ihr Grundversorger übernimmt die Belieferung.
  • Wenn der geplante Lieferbeginn weniger als drei Wochen in der Zukunft liegt oder bei einem Einzug eventuell sogar in der Vergangenheit, dann erfolgt auf jeden Fall eine Belieferung durch Ihren neuen Energieversorger. Der widerrufene Anbieter meldet die Belieferung dann schnellstmöglich wieder ab. Anschließend übernimmt Ihr zuständiger Grundversorger die Belieferung, da die Abmeldung schneller möglich ist als die Anmeldung. 

Häufige Fragen zum Widerruf von Energieverträgen

Ab wann beginnt die Widerrufsfrist?

Die Widerrufsfrist beginnt bei Energielieferverträgen mit Abschluss des Vertrages und nicht erst mit Beginn der Belieferung. Ab Erhalt der Widerrufsbelehrung haben Sie 14 Tage das Recht, den Auftrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsbelehrung finden Sie gewöhnlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Energieanbieters.


Ausnahme für Gewerbekunden

Eine Ausnahme gibt es bei Gewerbetarifen. Da es sich um Verträge zwischen Kaufleuten handelt, ist hier der Widerruf des Vertrags grundsätzlich nicht möglich. Viele Anbieter gewähren Gewerbekunden dieses Recht aber dennoch.

Welche Form muss ein Widerruf haben?

Ihren Widerruf können Sie wahlweise per Brief, Fax, Telefon oder E-Mail erklären. Die schriftliche Form ist zu empfehlen, damit Sie den Widerruf auch zu Ihren Unterlagen nehmen können. Sie können auch das vorgedruckte Widerrufsschreiben Ihres Energieanbieters nutzen. Dieses muss einer Widerrufserklärung immer beiliegen.

Wie lange dauert es bis ein Auftrag widerrufen ist? 

Erfahrungsgemäß sollte Ihr Widerruf spätestens nach einer oder allerhöchstens zwei Wochen bestätigt sein.
Wenn Ihr Anbieter derzeit viele Anfragen erhält, kann es unter Umständen länger dauern. Die Frist zum Widerruf kann dadurch jedoch nicht verpasst werden, da der Nachrichteneingang entscheidend ist. Auch wenn Ihre Anfrage nach Ablauf der Widerrufsfrist bearbeitet wird, ist Ihr Widerruf dennoch gültig.

Welche Folgen hat mein Widerruf?

Wenn Sie Ihren Vertrag wirksam widerrufen haben, besteht der Vertrag nicht mehr und ist so gestellt, als wäre er nie zustande gekommen.

Sollten Sie bis zu Ihrem Widerruf bereits Energie erhalten haben, müssen Sie die erhaltenen Leistungen bezahlen.

Beachten Sie: Möglicherweise ist Ihr alter Energievertrag bereits durch den neuen Anbieter gekündigt worden. Dieser wird durch den Widerruf den neuen Vertrags nicht wieder gültig. Sie können jedoch bei Ihrem alten Energieversorger anfragen, ob eine Rücknahme der Kündigung möglich ist. Als weitere Möglichkeiten können Sie einen neuen Anbieter beauftragen oder Ihr Grundversorger übernimmt die Belieferung.


Energieexpertin Michelle Kleinschmidt
Michelle Kleinschmidt
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 17.11.2022
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