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Verbraucherschützer kritisieren teure Strom-Grundversorgung
| rar
Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Strom-Grundversorger aufgefordert, die Preisvorteile bei der Strombeschaffung über geringere Endpreise an ihre Kunden weiterzugeben. Wie die Verbraucherschützer am Donnerstag mitteilen, sei der Grundversorgungstarif nicht wie jeder andere, sondern diene der staatlichen Daseinsvorsorge. Unter den Kunden seien auch viele Schutzbedürftige, denen ein Tarifwechsel nur schwer oder gar nicht möglich sei, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Daher dürften Gewinnmargen in diesem Bereich nicht gesteigert werden, da es dem Prinzip der preisgünstigen Versorgung im Energiewirtschaftsgesetz widerspreche.

Die Verbraucherzentrale NRW hält die Grundversorgung mit Strom für zu teuer und fordert Preissenkungen.
Die Preise der Grundversorgung lägen teils bis zu 25 Prozent über dem Branchendurchschnitt, wie die Verbraucherschützer bei einer Analyse der Strompreise aller 106 nordrhein-westfälischen Grundversorger ermittelten. Dies betreffe lediglich den Preisbestandteil, den die Versorger selbst bestimmen können. Staatlich vorgegebene Bestandteile beim Strom wie Steuern, Abgaben, Netzentgelte oder gar die EEG-Umlage sind hatten die Verbraucherschützer nicht berücksichtigt.
Da diese Diskrepanz der nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW der sozialen Idee hinter der Grundversorgung widerspreche, will sich die Organisation an die zuständigen Kartellbehörden wenden. Diese sollen prüfen, ob manche Grundversorger ihre marktbeherrschende Stellung einsetzen würden, um höhere Preise verlangen zu können, heißt es in der Mitteilung. In einer Novelle der Grundversorgungsverordnung müsse daher festgeschrieben werden, dass die Versorger sinkende Kosten an den Endverbraucher weitergeben müssen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisierte am Donnerstag den Vorstoß der Verbraucherschützer. Ein BDEW-Sprecher bezeichnete Medienberichten zufolge die reine Analyse der Strom-Grundversorgungstarife als wenig aussagekräftig. Viele Grundversorger würden ihren Strom für mehrere Jahre im Voraus einkaufen, weshalb kurzfristige Preisbewegungen an der Börse nicht direkt berücksichtigt werden könnten. Der von den Versorgern beeinflussbare Kostenanteil sei vielmehr seit 2009 relativ konstant.
Da diese Diskrepanz der nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW der sozialen Idee hinter der Grundversorgung widerspreche, will sich die Organisation an die zuständigen Kartellbehörden wenden. Diese sollen prüfen, ob manche Grundversorger ihre marktbeherrschende Stellung einsetzen würden, um höhere Preise verlangen zu können, heißt es in der Mitteilung. In einer Novelle der Grundversorgungsverordnung müsse daher festgeschrieben werden, dass die Versorger sinkende Kosten an den Endverbraucher weitergeben müssen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisierte am Donnerstag den Vorstoß der Verbraucherschützer. Ein BDEW-Sprecher bezeichnete Medienberichten zufolge die reine Analyse der Strom-Grundversorgungstarife als wenig aussagekräftig. Viele Grundversorger würden ihren Strom für mehrere Jahre im Voraus einkaufen, weshalb kurzfristige Preisbewegungen an der Börse nicht direkt berücksichtigt werden könnten. Der von den Versorgern beeinflussbare Kostenanteil sei vielmehr seit 2009 relativ konstant.
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