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Ökostrom: Umweltverband fordert gesetzliche Kriterien

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Der Umwelt-und Verbraucherschutzverein Energievision fordert, die Qualitätskriterien für Ökostrom gesetzlich festzulegen. Wie der Verein mitteilte, sollen Stromanbieter den Begriff demnach nur verwenden dürfen, wenn sie auch in neue Anlagen zur Erzeugung von grünem Strom investieren. Eine Berliner Kanzlei kam in einem von dem Verein beauftragten Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass es rechtlich möglich wäre, den bisher ungeschützten Begriff „Ökostrom“ auf deutscher und europäischer Ebene zu vereinheitlichen.
 

Schriftzug ÖKO und mit Sonnenblumen-Kranz verzierte Steckdosen
Um Verbraucher besser zu schützen, sollen die Kriterien für Ökostrom gesetzlich festgelegt werden.
Nach deutschem Recht müssen die Energieversorger bisher nur angeben, aus welchen regenerativen Quellen ihr Strom stammt. Ob die Versorger damit einen wirklichen Beitrag zur Energiewende leisten, geht daraus allerdings nicht hervor. Häufig beziehen Versorger ihren Ökostrom von alten Wasserkraftwerken aus Skandinavien oder der Schweiz. Sie investieren dadurch nicht in den Ausbau erneuerbarer Energien und verfehlen somit ihre Aufgabe als Ökostromanbieter, sagte Udo Sieverding, Vorstandsmitglied des Umweltvereins. Zusätzlich will der Verein den Stromversorgern verbieten, den Begriff „Ökostrom“ zu Marketingzwecken zu nutzen, wenn sie bestimmte Umweltauflagen nicht erfüllen.

Energievision fordert bereits seit der Gründung des Vereins, dass sich Ökostromanbieter verpflichten müssen, die regenerative Stromerzeugung zu unterstützen. Bisher garantieren dafür lediglich das von Energievision vergebene OK-Power-Label und das Grüner-Strom-Label. Laut Energievision-Vorstandsmitglied Veit Bürger sind beide Siegel derzeit für Verbraucher unabdingbar. Solange die Ökostromprodukte nicht nach gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet werden müssen, weisen nur diese beiden nachhaltigen Strom aus.

Das Vereinigte Königreich will ein  Gesetz erlassen, demzufolge Ökostromtarife nach ihrer ökologischen Qualität gekennzeichnet werden müssten - eine ähnliche Vorgabe strebt auch der Umweltschutzverein an. Nur so werde der Markt transparenter und Stromkunden könnten vor Etikettenschwindel geschützt werden, sagte Sieverding.