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EEG-Reform: Verbraucherschützer wollen vors Verfassungsgericht ziehen
| rar
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) klagen. Einer Mitteilung vom Mittwoch zufolge, betrachtet es der Verband als rechtswidrig, dass etwa Supermärkte oder größere Privathaushalte auch dann eine anteilige EEG-Umlage von rund drei Cent pro Kilowattstunde (kWh) zahlen sollen, wenn sie selbst erzeugten Solarstrom nutzen - größere Industrieunternehmen hingegen nur rund einen Cent pro kWh. Dies verstoße nach Einschätzung des Bundesverbandes gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz, demzufolge Gleiches nicht ungleich behandelt werden darf.

Verbraucherschützer vom Verbraucherzentrale Bundesverband ziehen gegen EEG-Reform vors Verfassungsgericht.
Wird Strom selbst erzeugt und genutzt, fällt für diesen bisher keine EEG-Umlage an. Der Reformentwurf für das EEG, der am Dienstag vom Bundeskabinett abgesegnet wurde und im August in Kraft treten soll, sieht jedoch bislang vor, dass Betreiber von Solarstrom-Anlagen künftig stärker an der Förderung der erneuerbaren Energien beteiligt werden sollen.
Die Verbraucherschützer stützen sich bei ihrer Klagevorbereitung auf ein Gutachten einer Berliner Anwaltskanzlei. Diese kommt dabei zu dem Ergebnis, dass möglicherweise eine Ungleichbehandlung ohne ausreichende sachliche Begründung vorliegt. Denn die deutlich stärkere finanzielle Belastung der Nutzung von eigenem erzeugten Ökostrom aus Solarenergie treffe wegen vor allem einzelne Wirtschaftssegmente, wie etwa Dienstleistung, Handel oder Kleingewerbe, stärker finanziell belastet als andere, wenn sie selbst erzeugten nutzen.
Zudem heißt es in dem Gutachten weiter, dass Eigenerzeugung von Strom aus konventionellen Energiequellen dadurch besser gestellt werden würde. Das stünde den Zielen des EEG entgegen, vor allem klimaschädlichen Stromerzeuger an den Kosten der Energiewende zu beteiligen. So sieht es auch Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim vzbv. Während große Teile der Industrie weiterhin weitestgehend von den Kosten befreit würden, sollen die Verbraucher stärker zur Kasse gebeten werden, die mit Solarstrom die Umwelt entlasten, sagte Krawinkel.
Die Verbraucherschützer stützen sich bei ihrer Klagevorbereitung auf ein Gutachten einer Berliner Anwaltskanzlei. Diese kommt dabei zu dem Ergebnis, dass möglicherweise eine Ungleichbehandlung ohne ausreichende sachliche Begründung vorliegt. Denn die deutlich stärkere finanzielle Belastung der Nutzung von eigenem erzeugten Ökostrom aus Solarenergie treffe wegen vor allem einzelne Wirtschaftssegmente, wie etwa Dienstleistung, Handel oder Kleingewerbe, stärker finanziell belastet als andere, wenn sie selbst erzeugten nutzen.
Zudem heißt es in dem Gutachten weiter, dass Eigenerzeugung von Strom aus konventionellen Energiequellen dadurch besser gestellt werden würde. Das stünde den Zielen des EEG entgegen, vor allem klimaschädlichen Stromerzeuger an den Kosten der Energiewende zu beteiligen. So sieht es auch Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim vzbv. Während große Teile der Industrie weiterhin weitestgehend von den Kosten befreit würden, sollen die Verbraucher stärker zur Kasse gebeten werden, die mit Solarstrom die Umwelt entlasten, sagte Krawinkel.
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