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Umweltverband kritisiert EEG-Reform
| sho
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die EEG-Reform in ihrer aktuellen Form kritisiert. In einer Mitteilung bezeichnete der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger die Novelle als Gefahr für die Klimaziele. Ein Fehler sei es, den Ausbau von Wind-und Sonnenstrom zu begrenzen.

Die Leistung der Onshore-Anlagen soll lediglich um 2.500 Megawatt pro Jahr erhöht werden.
Den Plänen von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zufolge soll die Leistung der Onshore-Anlagen lediglich um 2.500 Megawatt pro Jahr erhöht und die Erzeugung von Solarstrom auf dieselbe Menge beschränkt werden. Unter diesem Aspekt befürwortet Weiger hingegen, dass auch der Ausbau von Biogasanlagen begrenzt werden soll. Dadurch bliebe die biologische Vielfalt erhalten, stammen die verwendeten Energiepflanzen doch meist aus Monokulturen.
Zudem kritisierte Weiger die vorgesehene sogenannte Ausschreibungsregel: Bis 2017 soll demzufolge die Höhe für die Förderung regenerativer Energie wettbewerblich über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt werden. Aus ökonomischer Sicht sind Ausschreibungen ein effizientes Mittel zur Preisbestimmung. Diese würden insbesondere große Investoren begünstigen und die Ökostromerzeugung so in die Hände von Großkonzernen legen - die Bürger wären hingegen nicht beteiligt. Die Verbraucher seien jedoch die eigentlichen Triebfedern der Energiewende, sagte Weiger. Er spricht sich daher für die vermehrt dezentrale Stromerzeugung privater Kleinanleger aus.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt hingegen die in der Reform vorgesehene verpflichtende Direktvermarktung von selbsterzeugtem Strom. Laut einer Mitteilung sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, dass die Erneuerbaren dadurch wettbewerbsfähiger würden. Allerdings sei das Selbstverbrauchsprivileg überholt: Wer im Eigenheim Strom erzeuge, sollte die gleichen Steuern, Abgaben und Umlagen bezahlen wie jeder andere auch. Andernfalls wären Verbraucher, die eigenen Strom erzeugen, gegenüber allen Verbrauchern bevorteilt, die sich keine eigenen Anlagen leisten könnten. Zudem bezeichnete Müller die von der Novelle vorgesehene Marktintegration und den geregelten Ausbau der Erneuerbaren als wichtige Ansatzpunkte.
Zudem kritisierte Weiger die vorgesehene sogenannte Ausschreibungsregel: Bis 2017 soll demzufolge die Höhe für die Förderung regenerativer Energie wettbewerblich über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt werden. Aus ökonomischer Sicht sind Ausschreibungen ein effizientes Mittel zur Preisbestimmung. Diese würden insbesondere große Investoren begünstigen und die Ökostromerzeugung so in die Hände von Großkonzernen legen - die Bürger wären hingegen nicht beteiligt. Die Verbraucher seien jedoch die eigentlichen Triebfedern der Energiewende, sagte Weiger. Er spricht sich daher für die vermehrt dezentrale Stromerzeugung privater Kleinanleger aus.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt hingegen die in der Reform vorgesehene verpflichtende Direktvermarktung von selbsterzeugtem Strom. Laut einer Mitteilung sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, dass die Erneuerbaren dadurch wettbewerbsfähiger würden. Allerdings sei das Selbstverbrauchsprivileg überholt: Wer im Eigenheim Strom erzeuge, sollte die gleichen Steuern, Abgaben und Umlagen bezahlen wie jeder andere auch. Andernfalls wären Verbraucher, die eigenen Strom erzeugen, gegenüber allen Verbrauchern bevorteilt, die sich keine eigenen Anlagen leisten könnten. Zudem bezeichnete Müller die von der Novelle vorgesehene Marktintegration und den geregelten Ausbau der Erneuerbaren als wichtige Ansatzpunkte.
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