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Reserveleistung von Kraftwerken muss mehr vergütet werden

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Betreiber von Kohle- oder Gaskraftwerken müssen künftig mehr Kompensationen für ihre Reserveleistung bekommen. Wie Richter am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Dienstag entschieden haben, reiche es etwa nicht aus, allein die Brennstoffkosten zu erstatten. Unter anderem sollen künftig auch mögliche entgangene Gewinne kompensiert werden. Die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten sollen Stromkunden zahlen.
 

Mast einer Hochspannungsleitung
Die Richter am OLG Düsseldorf sprechen den Kraftwerksbetreibern mehr Vergütung für Reserveleistung zu.
Nun müsse die Bundesnetzagentur die notwendigen neuen Regelungen für eine "angemessene Vergütung" der Kraftwerksbetreiber bestimmen. Weitere Vorgaben zur Summe der zusätzlichen Kompensationen machte das OLG nicht. Des Weitern ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, es kann noch angefochten werden.

Insgesamt haben 25 Kraftwerksbetreiber vor dem OLG Düsseldorf geklagt, da der Reservebetrieb für konventionelle Energien nicht wirtschaftlich sei. Ein Grund dafür ist der Einspeisevorrang von Ökostrom: Solange genug Ökostrom ins Netz fließt, bleiben die Reserven unangetastet. Erst, wenn die Netzbetreiber mit sogenannten Redispatch-Maßnahmen ins Stromnetz eingreifen müssen, werden die Reservekraftwerke angezapft, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dank eines stetigen Ausbaus an erneuerbaren Energien passiert dies jedoch nur selten.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt das Urteil  aus Düsseldorf und fordert schnelle Kompensationszahlungen an die Kraftwerksbetreiber. Kritik kommt hingegen von Seiten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Die Verbraucherschützer befürchten, dass die Zahl der Netzeingriffe in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird und dadurch die Kosten für die Verbraucher rapide steigen könnten.
 

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