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Stromtrassen-Streit: Bayern will Bund notfalls verklagen

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Der Streit um die geplanten Stromtrassen von Norden nach Bayern geht in die nächste Runde: Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) kündigte vergangene Woche an, notfalls gerichtlich gegen den Bau vorzugehen und den Bund zu verklagen. Zunächst möchte Söder mit einer Ergänzung des Landesentwicklungsprogramms (LEPro), in dem die räumliche Ordnung eines  jeden Bundeslandes festgelegt ist, die Trassenbaupläne der Bundesregierung aushebeln, wie verschiedene Medien berichteten.

Hochspannungmasten mit Stromleitungen
Mit einer vorgesehenen Anti-Trassen-Klausel stellt Bayern die Planungshoheit der Bundesregierung erneut infrage.
Demnach möchte Söder auf Initiative des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) eine Anti-Trassen-Klausel in das Entwicklungsprogramm des Freistaats mitaufnehmen. Die Zusatzklausel sieht vor, dass schutzwürdige Landschaftsbereiche vom Leitungsbau ausgenommen werden müssen. Welche Landschaften schützenswert sind, soll bis Ende des Jahres vom bayerischen Umweltministerium festgelegt werden.

Mit der neuen Regelung entstünde eine schwierige Rechtslage, denn für die Netzplanung ist der Bund zuständig. Somit stünde das Landesrecht gegen die Planungshoheit des Bundes. Laut Söder dürfe sich der Bund nicht einfach über landesplanerische Vorgaben hinwegsetzen. Wenn es zu keiner Einigung komme, müsse eben juristisch entschieden werden, betonte der Finanzminister.

Die Bundesregierung besteht indes auf den Bau der Nord-Süd-Stromtrassen. Aus einem Papier des Bundeswirtschaftsministeriums geht hervor, dass der Trassenbau notwendig sei, um einheitliche Strompreise für ganz Deutschland zu erhalten. Um Netzengpässe zu vermeiden, seien drei Gleichstromverbindungen nach Bayern erforderlich.

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