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Strompreise Stromanbieter müssen bei Preiserhöhungen Sonderkündigungsrecht akzeptieren

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Mit einem neuen Jahr kommen oft auch Strompreiserhöhungen. Versorger teilen diese aber nicht immer transparent ihren Kunden mit.

Sonderkündigungsrecht Preiserhöhung
Verbraucher sollten ihre Rechte bei einer Strompreiserhöhung kennen.
Stromanbieter haben die Pflicht, ihre Kunden sechs Wochen im Voraus über eine Preiserhöhung informieren. In der Regel haben Verbraucher dann ein Sonderkündigungsrecht, erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht es Verbrauchern, jenseits der Kündigungsfrist aus einem Vertrag auszutreten. Auf dieses Recht müssen die Energieanbieter ihre Kunden zwingend hinweisen. Fehlt ein entsprechender Hinweis oder ist der Hinweis nicht erkennbar, ist das gesamte Preiserhöhungsverlangen nicht gültig. In diesem Fall gilt der bisherige Tarif weiter. Problematisch ist, dass Preiserhöhungen für Strom nicht immer transparent angekündigt werden. Nicht selten verstecken sich die Informationen am Ende von mehrseitigen Schreiben. Bekommen Kunden Post ihres Energieversorgers, sollten Stromverbraucher diese sorgfältig lesen. Nach dem Eintreffen einer Benachrichtigung über eine Tariferhöhung haben sie zwei Wochen Zeit, um zu handeln. Innerhalb dieser zwei Wochen können Sie dann zum Beispiel den Stromanbieter wechseln.