Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Strompreise Hartz-4 Erhöhungen können hohe Stromkosten nicht ausgleichen

|

Ab Januar 2021 steigen die Regelsätze für Hartz-4-Empfänger. Obwohl die Hartz-4-Bezüge (Arbeitslosengeld II (ALG II) nächstes Jahr erhöht werden, reichen sie nicht, um die gestiegenen Strompreise auszugleichen.

Hartz 4 reicht nicht für Stromkosten
Auch 2021 übersteigen die Stromkosten die Hartz-4 Energiepauschale.
Die Hartz-4-Pauschale für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung beträgt im kommenden Jahr monatlich 38,32 Euro. Für einen Singlehaushalt (1.500 kWh Jahresverbrauch) kostet Strom in der Grundversorgung durchschnittlich 47,50 Euro im Monat. Damit liegen die Stromkosten 24 Prozent über dem Regelbedarf. Im Schnitt zahlen Hartz-4-Empfänger 110 Euro mehr für Strom als im Arbeitslosengeld vorgesehen. 2021 erhöhen zudem 96 Grundversorger ihre Strompreise, viele Haushalte müssen also mit höheren Stromkosten rechnen. Durch einen Wechsel zu einem der zehn günstigsten Alternativtarife reduzieren Stromkunden ihre monatlichen Kosten auf 38,58 Euro und liegen damit noch immer knapp über der Energiepauschale für Arbeitslosengeld II.

"Die Lücke zwischen Energiepauschale und den tatsächliche Stromkosten für Hartz-4-Empfänger ist nochmals größer als im Vorjahr. Die anhaltenden Rekordpreise für Strom werden durch die Erhöhung des ALG-II-Regelsatzes nicht ausgeglichen."
Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie CHECK24





 .