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Monatliche Stromkosten übersteigen Hartz-IV-Satz für Energie
| jst
Der im Arbeitslosengeld II vorgesehene Betrag für Energie übersteigt die Strompreise im Schnitt um 31 Prozent (9,94 Euro im Monat). Das zeigt eine CHECK24-Analyse. In derselben Auswertung 2011 waren es noch 26 Prozent (acht Euro). Die Belastung ist seit 2011 also ein Viertel gestiegen.

Die Strompreise steigen immer weiter - und Empfänger von ALG II erhalten keinen vollen Ausgleich über die Stütze.
Das Arbeitslosengeld II (ALG II) wurde zwar am 1. Januar um acht Euro (2,14 Prozent) auf 382 Euro angehoben, gleichzeitig ist zum Jahresbeginn aber der Strompreis stark gestiegen – in der Grundversorgung im Schnitt um zwölf Prozent. Mit der Preissteigerung bezahlt eine alleinstehende Person im Grundversorgungstarif monatlich 41,88 Euro für Strom und damit 31 Prozent mehr als die eigentlich für Energie, Wohnen und Instanthaltung vorgesehenen 31,94 Euro im Monat.
Die Differenz zwischen dem im ALG II vorgesehenen Betrag und den tatsächlichen Kosten für Strom ist je nach Bundesland unterschiedlich groß: In Thüringen etwa sind die Stromkosten um zwölf Euro (38 Prozent) höher als die Bemessung für Energie bei Hartz IV – das ist eine zusätzliche Belastung von 144 Euro im Jahr. In Bremen hingegen liegen „nur“ 6,65 Euro (21 Prozent) zwischen dem durchschnittlichen Strompreis und dem Regelsatz. In keinem Bundesland aber reicht die Bemessungsgrundlage für Energie im ALG II, um die Stromkosten zu decken.
Unterschiede gibt es auch zwischen Ost- und Westdeutschland. Besonders von den hohen Strompreisen betroffen ist der Osten: Zum einen beziehen in den ostdeutschen Bundesländern 10,5 Prozent der Bevölkerung ALG II, während nur 6,2 Prozent der Westdeutschen auf die staatliche Hilfe angewiesen sind. Zum anderen ist auch der Strom im Osten im Schnitt um 3,19 Prozent teurer als im Westen. Ein durchschnittlicher ostdeutscher Single-Haushalt bezahlt 43 Euro im Monat für Strom – die Differenz zum Regelsatz für Energiekosten beträgt 11,06 Euro (35 Prozent). Im Westen kostet Strom durchschnittlich 41,67 Euro im Monat, das sind 9,37 Euro (30 Prozent) mehr als die Bemessung für Energie bei Hartz IV.
Die Differenz zwischen dem im ALG II vorgesehenen Betrag und den tatsächlichen Kosten für Strom ist je nach Bundesland unterschiedlich groß: In Thüringen etwa sind die Stromkosten um zwölf Euro (38 Prozent) höher als die Bemessung für Energie bei Hartz IV – das ist eine zusätzliche Belastung von 144 Euro im Jahr. In Bremen hingegen liegen „nur“ 6,65 Euro (21 Prozent) zwischen dem durchschnittlichen Strompreis und dem Regelsatz. In keinem Bundesland aber reicht die Bemessungsgrundlage für Energie im ALG II, um die Stromkosten zu decken.
Unterschiede gibt es auch zwischen Ost- und Westdeutschland. Besonders von den hohen Strompreisen betroffen ist der Osten: Zum einen beziehen in den ostdeutschen Bundesländern 10,5 Prozent der Bevölkerung ALG II, während nur 6,2 Prozent der Westdeutschen auf die staatliche Hilfe angewiesen sind. Zum anderen ist auch der Strom im Osten im Schnitt um 3,19 Prozent teurer als im Westen. Ein durchschnittlicher ostdeutscher Single-Haushalt bezahlt 43 Euro im Monat für Strom – die Differenz zum Regelsatz für Energiekosten beträgt 11,06 Euro (35 Prozent). Im Westen kostet Strom durchschnittlich 41,67 Euro im Monat, das sind 9,37 Euro (30 Prozent) mehr als die Bemessung für Energie bei Hartz IV.
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