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Strom ein Grundrecht? Bürger starten Petition
„Strom ist ein Grundrecht“ fordern einige Bürger und haben am Donnerstag eine entsprechende Onlinepetition ins Leben gerufen. Sie fordern die Schaffung eines Sozialtarifs mit einer Begrenzung der monatlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger auf etwa 30 Euro.

Strom soll ein Grundrecht werden, fordern die Initiatoren der Petition.
Die Initiatoren aus Duisburg sind der Meinung, dass die Tatsache, dass immer Menschen ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen können, ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletze. Denn der Strom werde beispielsweise zum Garkochen von Speisen oder für medizinische Geräte benötigt. Dass die Strompreise in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind, werde in den Hartz-IV-Regelsätzen nicht entsprechend berücksichtigt.
Gerade hat ein Fall vor dem Amtsgericht Kassel für Aufsehen gesorgt. Einem Kunden war der Strom abgestellt worden, da er offene Stromrechnungen nicht beglichen hatte. Der Betroffene erreichte nun vor Gericht, dass ihm der Strom wieder angestellt werden muss, da es bei dem offenen Betrag um weniger als 100 Euro ging. Das Argument des Versorgers, dass der Kunde auch seine Gasrechnung nicht bezahlt hatte, ließ das Gericht nicht gelten. Strom und Gas seien separat zu bewerten.
In diesem Urteil sehen sich die Initiatoren der Petition nun in ihrer Meinung bestärkt, Strom sei ein Grundrecht, das jedem Bürger zustehe. Energieversorger sollten gesetzlich dazu verpflichtet werden, einen sogenannten Sozialtarif anzubieten, dessen Kosten auch für Bezieher von Hartz-IV bezahlbar seien. Die Petition kann noch bis zum 3. August unterschrieben werden, bevor sie dem Ministerium für Arbeit und Wirtschaft übergeben werden soll.
Gerade hat ein Fall vor dem Amtsgericht Kassel für Aufsehen gesorgt. Einem Kunden war der Strom abgestellt worden, da er offene Stromrechnungen nicht beglichen hatte. Der Betroffene erreichte nun vor Gericht, dass ihm der Strom wieder angestellt werden muss, da es bei dem offenen Betrag um weniger als 100 Euro ging. Das Argument des Versorgers, dass der Kunde auch seine Gasrechnung nicht bezahlt hatte, ließ das Gericht nicht gelten. Strom und Gas seien separat zu bewerten.
In diesem Urteil sehen sich die Initiatoren der Petition nun in ihrer Meinung bestärkt, Strom sei ein Grundrecht, das jedem Bürger zustehe. Energieversorger sollten gesetzlich dazu verpflichtet werden, einen sogenannten Sozialtarif anzubieten, dessen Kosten auch für Bezieher von Hartz-IV bezahlbar seien. Die Petition kann noch bis zum 3. August unterschrieben werden, bevor sie dem Ministerium für Arbeit und Wirtschaft übergeben werden soll.
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