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Strom Energiebranche drängt auf Regelung der Spitzenglättung
| jha
Die Energiebranche drängt: Eine Regelung der Spitzenglättung in den Strom-Verteilernetzen sei unerlässlich. Erst letzte Woche wurde der bisherige Gesetzentwurf zurückgezogen.

Erst letzte Woche wurde der bisherige Gesetzentwurf zur Spitzenglättung zurückgezogen.
Wenn es keine Regelung gibt, dann müsse das Stromnetz in Deutschland flächendeckend für die seltenen Fälle extremer Nachfragespitzen ausgebaut werden, erklärten der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie der Bundesverband KraftWärme-Kopplung (B.KWK). Der Ausbau würde zusätzliche Investitionen in Milliardenhöhe bedeuten, zahlen müssten diese die Endverbraucher.
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte im Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) eine Spitzenglättung vorgesehen. Konkret sollte der Verbrauch von Strom von Einrichtungen wie Speichern, Elektrofahrzeugen oder Wärmepumpen von den Netzbetreibern begrenzt werden können, um Spitzen bei der Last zu glätten. Kritik gab es vor allem von der Automobilindustrie und der Entwurf wurde zurückgenommen. Ein neuer Gesetzesentwurf wurde angekündigt. B.KWK, BHKW-Forum und die Arbeitsgemeinschaft für sparsame und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE) haben den Vorschlag ein System einzuführen, dass die untere Netzebene über die Steuerung der Verbraucher hinaus entlasten soll. In den Vordergrund werden hier die Aspekte der regionalen Spitzenglättung gerückt. Sie plädieren dafür, netzdienliches Verhalten zu entlohnen. Es soll ein zukunftsoffenes System entstehen, welches weit über die Spitzenglättung hinaus gehe. Der BDEW wirft der Automobilbranche vor, Panik zu verbreiten. Für den Erfolg der E-Mobilität sei ein jederzeit stabiles Stromnetz notwendig. Hinzu kämen zukünftig eine große Anzahl neuer Wärmepumpen. „Die Herausforderungen können wir mit verschiedenen Maßnahmen meistern - ein kluger Baustein ist, in einem kurzen Zeitfenster die Ladeleistung an die aktuelle Situation im jeweiligen Stromverteilnetz anzupassen“, erklärte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. „Dass das dazu führen könnte, dass ein E-Autofahrer nur aufgrund dieses zeitlich eng begrenzten Eingriffs mit leerer Batterie dasteht, ist ein konstruiertes Beispiel“.
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte im Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) eine Spitzenglättung vorgesehen. Konkret sollte der Verbrauch von Strom von Einrichtungen wie Speichern, Elektrofahrzeugen oder Wärmepumpen von den Netzbetreibern begrenzt werden können, um Spitzen bei der Last zu glätten. Kritik gab es vor allem von der Automobilindustrie und der Entwurf wurde zurückgenommen. Ein neuer Gesetzesentwurf wurde angekündigt. B.KWK, BHKW-Forum und die Arbeitsgemeinschaft für sparsame und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE) haben den Vorschlag ein System einzuführen, dass die untere Netzebene über die Steuerung der Verbraucher hinaus entlasten soll. In den Vordergrund werden hier die Aspekte der regionalen Spitzenglättung gerückt. Sie plädieren dafür, netzdienliches Verhalten zu entlohnen. Es soll ein zukunftsoffenes System entstehen, welches weit über die Spitzenglättung hinaus gehe. Der BDEW wirft der Automobilbranche vor, Panik zu verbreiten. Für den Erfolg der E-Mobilität sei ein jederzeit stabiles Stromnetz notwendig. Hinzu kämen zukünftig eine große Anzahl neuer Wärmepumpen. „Die Herausforderungen können wir mit verschiedenen Maßnahmen meistern - ein kluger Baustein ist, in einem kurzen Zeitfenster die Ladeleistung an die aktuelle Situation im jeweiligen Stromverteilnetz anzupassen“, erklärte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. „Dass das dazu führen könnte, dass ein E-Autofahrer nur aufgrund dieses zeitlich eng begrenzten Eingriffs mit leerer Batterie dasteht, ist ein konstruiertes Beispiel“.
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