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Solarstrom: Selbsterzeuger sollen mehr bezahlen
| sho
Das Bundesfinanzministerium will das Stromsteuergesetz ändern. Stromselbstversorger, die mehr als 20 Megawattstunden Strom pro Jahr erzeugen, sollen zukünftig 2,05 Cent pro verbrauchter Kilowattstunden zahlen. Tritt die Änderung in Kraft, hätten Gewerbetreibende und Mehrfamilienhäuser das Nachsehen.
Das neue Stromgesetz wäre ein Rückschlag für die dezentrale Energieversorgung.
Vor allem sogenannte Mieterstrom-Modelle würden durch die Neuregelung benachteiligt. Bei diesem Geschäftsmodell errichten Projektfirmen Solaranlagen auf Miethäusern und bieten den Mietern günstigen Solarstrom. Überschüssige Strommengen fließen ins Gesamtnetz. Für diese erhalten die Anlagenbetreiber wiederum die üblichen Einspeisevergütungen. Auch viele Supermärkte und andere Betriebe versorgen sich mittlerweile selbst mit Strom vom Dach.
Kommt der Aufschlag von 2,05 Cent, wäre dies ein weiterer Stein, der Selbsterzeugern in den Weg gelegt wird. Bereits seit 2014 muss auch für selbsterzeugten Sonnenstrom EEG-Umlage gezahlt werden.
Kritische Stimmen kommen unter anderem aus den Landesregierungen. Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Die Grünen) empfindet die Änderung als Bremse für die dezentrale Energieversorgung. „Das ist so, wie wenn jemand auf dem Balkon Tomaten anpflanzt und für den Verzehr dann nachher Umsatzsteuer zahlen soll", zieht Untersteller den Vergleich, um die Absurdität des Gesetztes zu verdeutlichen. Von der Neuerung wären auch Betreiber von Kleinkraftwerken, die sowohl Wärme als auch Strom erzeugen, betroffen.
Kommt der Aufschlag von 2,05 Cent, wäre dies ein weiterer Stein, der Selbsterzeugern in den Weg gelegt wird. Bereits seit 2014 muss auch für selbsterzeugten Sonnenstrom EEG-Umlage gezahlt werden.
Kritische Stimmen kommen unter anderem aus den Landesregierungen. Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Die Grünen) empfindet die Änderung als Bremse für die dezentrale Energieversorgung. „Das ist so, wie wenn jemand auf dem Balkon Tomaten anpflanzt und für den Verzehr dann nachher Umsatzsteuer zahlen soll", zieht Untersteller den Vergleich, um die Absurdität des Gesetztes zu verdeutlichen. Von der Neuerung wären auch Betreiber von Kleinkraftwerken, die sowohl Wärme als auch Strom erzeugen, betroffen.
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