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Strompreiserhöhung: NRW-Grundversorger schieben EEG-Umlage vor
| rar
Viele Grundversorger begründen ihre Strompreiserhöhungen mit der steigenden EEG-Umlage. Das fand die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einer eigenen Analyse heraus. Wie die Verbraucherschützer am Montag mitteilten, sei die Begründung für die Aufschläge demnach oft fragwürdig, die Kunden schlecht informiert. Jeder zweite Grundversorger wälzt zudem der Studie zufolge seine kompletten Zusatzkosten auf die Verbraucher ab oder sogar verlangte noch mehr.

NRW-Verbraucherschützer bemängeln Strompreiserhöhungen der Grundversorger.
So erhöhte etwa RWE den Grundversorgungstarif in 167 Kommunen um rund 25 Prozent mehr, als es die gestiegenen Kosten rechtfertigen würden. Aber auch die Dortmunder Elektrizitätswerke (DEW21) oder die Kölner Rhenag zogen die Preise um mehr als das Anderthalbfache ihrer tatsächlichen Zusatzkosten an. Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, bezeichnete das Vorgehen der Stromanbieter als inakzeptabel. Vor allem angesichts der Tatsache, dass die Börsenpreise für Strom massiv gesunken sind, würden die Aufschläge fast schon anstößig wirken. Diese Tatsache würde in den Briefen an die Kunden kaum eine Rolle spielen –zumeist müsse die Energiewende als Argument herhalten. Nur die Hälfte der untersuchten Grundversorger hat ihre Preissteigerung der Studie zufolge stichhaltig begründen können.
Die meisten Kundenanschreiben sind laut den Verbraucherschützern außerdem nicht ausreichend transparent. Für die Verbraucher hat das zur Folge, dass sie aus den Anschreiben nicht herauslesen könnten, dass ihnen eine Preiserhöhung mitgeteilt wird. Zudem weist jeder dritte Grundversorger nicht auf das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen hin. Die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale kündigte an, die auffälligsten Versorger abmahnen zu wollen.
Die NRW-Verbraucherschützer für die landesweite Erhebung die Mitteilungen über Preiserhöhungen von Januar bis Mai 2013 gesammelt und ausgewertet. Dabei wurde für jeden Anbieter einzeln analysiert, welche Kosten diesem durch die höhere EEG-Umlage und die neu eingeführte Offshore-Haftungsumlage sowie durch die gestiegenen Netzentgelte entstanden sind. Diese Zusatzkosten wurden anschließend den angekündigten Preisaufschlägen gegenüber gestellt.
Die meisten Kundenanschreiben sind laut den Verbraucherschützern außerdem nicht ausreichend transparent. Für die Verbraucher hat das zur Folge, dass sie aus den Anschreiben nicht herauslesen könnten, dass ihnen eine Preiserhöhung mitgeteilt wird. Zudem weist jeder dritte Grundversorger nicht auf das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen hin. Die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale kündigte an, die auffälligsten Versorger abmahnen zu wollen.
Die NRW-Verbraucherschützer für die landesweite Erhebung die Mitteilungen über Preiserhöhungen von Januar bis Mai 2013 gesammelt und ausgewertet. Dabei wurde für jeden Anbieter einzeln analysiert, welche Kosten diesem durch die höhere EEG-Umlage und die neu eingeführte Offshore-Haftungsumlage sowie durch die gestiegenen Netzentgelte entstanden sind. Diese Zusatzkosten wurden anschließend den angekündigten Preisaufschlägen gegenüber gestellt.
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