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Änderung des Energiewirtschaftsgesetz: Verbrauchern drohen weitere Abgaben
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Verbraucher müssen in Zukunft womöglich dafür zahlen, wenn Netzbetreiber die Offshore-Windparks vor deutschen Küsten nicht rechtzeitig ans Netz bekommen. Eine entsprechende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurde am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet. Demnach müssen die Netzbetreiber Medienberichten zufolge nur zwischen fünf und 20 Prozent der Entschädigungen selbst zahlen, wenn sie festgelegte Termine für die Netzanbindung nicht eingehalten oder Störungen zu verantworten haben. Den Rest der Summe können sie auf die Stromverbraucher umlegen.

Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes soll die Windkraft weiter voran gebracht werden.
Allerdings müssen die Netzbetreiber nachweisen, dass der Schadensfall nicht von ihnen verschuldet wurde. Die Entschädigungspflicht für Netzbetreiber wurde zudem auf etwa 110 Millionen Euro pro Jahr begrenzt. Für private Haushalte wird die Umlage bei maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gedeckelt. Stromintensive Großbetriebe müssen sogar nur höchstens 0,05 Cent pro verbrauchter kWh zahlen. Durch die neue Haftungsregel soll der Ausbau der Windparks in Nord- und Ostsee beschleunigt werden. Investoren hatten sich bislang geziert, da unklar war, wer für Verzögerungen beim Netzanschluss der Windparks aufkommt.
Des Weiteren werden Gas- oder Kohlekraftwerksbetreiber künftig dafür bezahlt, wenn Sie unrentable Anlagen auch weiterhin betreiben. Auf diese Weise soll die Stromversorgung stabilisiert werden. Die Entschädigung soll ebenfalls von den Verbrauchern über eine Umlage gezahlt werden. Über die Höhe der Zahlungen an Betreiber der Reservekraftwerke ist bislang nichts bekannt.
Kritik hagelt es postwendend Aus der Opposition hagelte es umgehend Kritik: SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil warf der Regierung "Flickschusterei" vor. Das Gesetz schaffe neue Ungerechtigkeiten, Arbeitsplätze sowie eine sichere Energieversorgung seien gefährdet. Die Linken-Abgeordnete Barbara Höll warf der Regierung vor, den Energieversorgern einen Blankoscheck auszustellen. Denn die Höhe der geplanten "Stilllegungsprämie" ist nicht im Vorhinein klar geregelt, sondern werde einfach per Verordnung beschlossen und festgelegt. Grünen-Abgeordnete Oliver Krischer sprach sogar von einer Bankrotterklärung der Regierung.
Des Weiteren werden Gas- oder Kohlekraftwerksbetreiber künftig dafür bezahlt, wenn Sie unrentable Anlagen auch weiterhin betreiben. Auf diese Weise soll die Stromversorgung stabilisiert werden. Die Entschädigung soll ebenfalls von den Verbrauchern über eine Umlage gezahlt werden. Über die Höhe der Zahlungen an Betreiber der Reservekraftwerke ist bislang nichts bekannt.
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