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Neues Mieterstrom-Gesetz Warum selbst produzierter Ökostrom günstiger ist

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Das Bundeskabinett hat ein neues Gesetz zum Mieterstrom beschlossen. Vermieter sollen in Zukunft Förderungen für Ökostrom erhalten, der durch eigene Solaranlagen auf den Gebäudedächern erzeugt und an die Mieter verkauft wird.

Für die Installation von Solaranlagen erhalten Vermieter künftig Förderungen.
Die Installation von Solaranlagen auf Mietshäusern wird künftig staatlich gefördert.
Wer zur Miete wohnt, kann bislang nicht von der Energiewende profitieren. Sie zahlen lediglich die Ökostrom-Umlage über ihre Stromrechnung. Für auf Mietshäusern erzeugten Strom gab es bisher jedoch keinerlei Förderungen. Das soll sich mit dem neuen Gesetz zum Mieterstrom ändern.


Für eine Kilowattstunde Ökostrom gibt es bis zu 4,1 Cent

Vermieter oder Wohnungsbaugesellschaften, erhalten in Zukunft zwischen 2,5 und 4,1 Cent pro Kilowattstunde Strom, die sie in eigenen Solarzellen erzeugen und an die Mieter weiterverkaufen. Pro Haushalt, der so mit Ökostrom versorgt wird, ist das eine Förderung von 80 bis 140 Euro jährlich. Dabei ist die Förderung bei kleinen Anlagen höher, bei größeren geringer. Die Mieter sollen selbst entscheiden können, ob sie den Strom vom eigenen Dach oder von einem anderen Energieanbieter beziehen.


Mieterstrom-Gesetz soll auch Bau von Stromspeichern voranbringen

Wenn die Sonne nicht scheint und die Solaranlagen keinen Strom produzieren, haben die Betreiber drei Möglichkeiten: Entweder sie beziehen Strom aus eigenen Blockheizkraftwerken, sie lassen sich aus dem öffentlichen Stromnetz versorgen oder aber sie verfügen über Stromspeicher und können so auf in Zeiten mit viel Sonne produzierte elektrische Energie zurückgreifen. Mit dem Mieterstrom werde auch das Errichten von Stromspeichern attraktiver, so Florian Henle von der Münchner Mieterstrom-Firma Polarstern, gegenüber der Süddeutschen Zeitung.
 

Mieter und Vermieter sollen von Energiewende profitieren

Der selbst produzierte Strom muss mindestens zehn Prozent günstiger sein als der örtliche Grundversorgungstarif, so sieht es das Gesetz vor. So können Mieter sparen und für die Vermieter bleibt immer noch eine ordentliche Marge, denn moderne Solaranlagen können Strom mittlerweile vergleichsweise günstig erzeugen. Für den Mieterstrom fallen darüber hinaus keine Netzentgelte und Konzessionsabgaben an, da kein öffentliches Stromnetz benötigt wird. Beides sind Bestandteile des Strompreises, den Verbraucher an die Energieanbieter bezahlen.

Bei den Stromversorgern rief genau das Kritik hervor: Wenn einige Verbraucher sich nicht mehr an Netzentgelten und Konzessionsabgaben beteiligen würden, heiße das, die Kosten müssten angehoben werden.