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Kürzung der Solarförderung: Einigung von Bund und Ländern

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Bund und Länder haben sich im Streit um die Kürzung der Solarförderung auf einen Kompromiss geeinigt. Die Subventionen für größere Dachanlagen sollen weniger stark sinken als ursprünglich geplant. Im Gegenzug soll eine Obergrenze eingeführt werden, ab der neue Solarmodule nicht mehr gefördert werden.

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Die Förderung für Photovoltaikanlagen mit zehn bis 40 kW Leistung soll weniger stark sinken als geplant.
Dem Kompromiss zufolge soll eine eigene Förderklasse für Photovoltaikanlagen mit zehn bis 40 Kilowatt Leistung, wie sie auf Fabrikhallen oder Scheunen montiert werden, geschaffen werden. Diese sollen künftig 18,5 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde erhalten. Bisher war geplant, die Förderung auf 16,5 Cent zu senken. Bei kleineren und noch größeren Anlagen soll es dagegen bei den geplanten Einschnitten in Höhe von 20 bis 30 Prozent bleiben. Die Änderungen sollen rückwirkend zum ersten April in Kraft treten.

Gleichzeitig soll eine Obergrenze von 52 Gigawatt installierter Leistung festgelegt werden, ab der es für neue Solarmodule keine Förderung mehr geben soll. Aktuell ist mit rund 28 Gigawatt bereits mehr als die Hälfte dieses Wertes erreicht. Der Kompromiss wurde von einer Arbeitsgruppe aller Fraktionen ausgehandelt. Er soll am Abend im Vermittlungsausschuss abgesegnet werden. Mehrere Länder hatten die Kürzung aus Sorge um die Arbeitsplätze in den Solarfabriken gestoppt und das Vermittlungsverfahren in Gang gesetzt.

Branchenkenner beurteilen die neue Obergrenze allerdings kritisch: Sie erwarten, dass es kurzfristig noch einmal zu einem starken Solarboom kommt, bis die Grenze erreicht ist. Davon dürften vor allem chinesische Billighersteller von Photovoltaikanlagen profitieren, so die Einschätzung der Experten. Gleichzeitig würden die Strompreise für Privatkunden kurzfristig massiv steigen. Denn Anlagen, die vor einem Kürzungsstichtag ans Netz gehen, erhalten die Förderung 20 Jahre lang in der zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme geltenden Höhe. Diese Subventionen werden als Teil der Ökostrom-Förderung über einen Aufschlag auf die Stromrechnung finanziert, die sogenannte EEG-Umlage. Derzeit liegt sie bei 3,59 Cent pro Kilowattstunde plus Mehrwertsteuer.