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Hohe Strompreise Hartz-IV-Regelsatz für Stromkosten reicht nicht aus

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Der Hartz-IV-Regelsatz, der für die Stromkosten vorgesehen ist, deckt die tatsächlichen Kosten nicht ab. Daran wird sich auch nach der Erhöhung der Bezüge im kommenden Jahr nichts ändern.

Stromkosten zu hoch für Hartz-IV-Empfänger
Der Hatz-IV-Regelsatz deckt die hohen Stromkosten nicht.
Die Stromrechnung eines Ein-Personen-Haushalts ist Berechnungen von CHECK24 zufolge durchschnittlich 158 Euro höher als der ALG-II-Regelsatz für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung. Für 2.000 Kilowattstunden Strom zahlt man im Schnitt 690 Euro im Jahr. Der Hartz-IV-Regelsatz beträgt jedoch lediglich 532 Euro.


Lücke zwischen Stromkosten und Regelsatz in Mecklenburg-Vorpommern besonders groß

Von der Kostenlücke sind Hartz-IV-Empfänger in ganz Deutschland betroffen. Dabei gibt es jedoch deutliche regionale Differenzen. Am härtesten trifft es Hartz-IV-Empfänger in Mecklenburg-Vorpommern: Ihre Stromrechnung ist durchschnittlich um 237 Euro höher als der vorgesehene Regelsatz. Im Bremen ist die Lücke mit 86 Euro am geringsten.
 

Hartz-IV-Empfänger in ostdeutschen Bundesländern besonders stark betroffen

Auffällig ist der Unterschied zwischen ost- und westdeutschen Bundesländern. In den westdeutschen Bundesländern beträgt die Kostenlücke im Schnitt 143 Euro. Hartz-IV-Empfänger in den ostdeutschen Bundesländern zahlen mit 192 Euro noch einmal deutlich mehr drauf.


Hartz-IV-Empfängern wird überdurchschnittlich häufig der Strom abgestellt

Die Ergebnisse der Untersuchung von CHECK24 decken sich mit einer kürzlich veröffentlichten Studie zu Stromsperren. Demnach wird Hartz-IV-Empfängern überdurchschnittlich häufig der Strom abgestellt, weil sie ihre Stromrechnung nicht bezahlen