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Energiekonzern RWE will drei Kohlekraftwerke vom Netz nehmen

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Der deutsche Energiekonzern RWE will drei Kraftwerke in Nordrhein-Westfalen abschalten. Wie verschiedene Medien am Dienstag berichten, will das Essener Unternehmen im Fall von gleichbleibenden Marktbedingungen bereits ab dem kommenden Jahr Konsequenzen ziehen:  Bis  2017 sollen sukzessive Kapazitäten von insgesamt rund 1.000 Megawatt (MW) vom Netz genommen werden. Als Grund nennt RWE den Umsatzeinbruch von etwa 25 Prozent in der Kraftwerkssparte aufgrund der derzeit niedrigen Börsenstrompreise.
 

Dampfende Schlote eines Braunkohlekraftwerks.
Energiekonzern RWE will drei Kohlekraftwerke vom Netz nehmen
Den Anfang macht RWE dabei ab Mitte 2015 mit dem Braunkohlekraftwerk in Hürth. Derzeit leistet es noch eine Kapazität von etwa 110 MW im Jahr. Anfang 2016 soll Block C des Steinkohlekraftwerks in Hamm folgen, das bisher etwa 285 MW erzeugt. Ein Jahr später will RWE dann auch den Steinkohle-Block des Gersteinwerkes in Werne vom Netz nehmen, das eine Leistung von jährlich 610 MW erbringt.

Mit den finanziellen Einbußen aufgrund der Energiewende und dem Atomausstieg steht RWE nicht allein da. Auch die Energiekonzerne E.ON und EnBW haben mit Gewinneinbrüchen zu kämpfen und prüfen die Stilllegung einiger Kraftwerke, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) am Dienstag berichtete. Das letzte Wort hat diesbezüglich jedoch die Bundesnetzagentur: Sie prüft, ob ein Kraftwerk stillgelegt werden darf. Sollte es jedoch systemrelevant sein und sein Wegfall die Versorgungssicherheit gefährden, kann die Bonner Behörde dies untersagen.

So geschehen ist es bereits bei den E.ON-Kraftwerken Irsching 3 (Bayern) und Staudinger 4 (Hessen). Insgesamt unterliegen laut SZ-Bericht von fast 50 Kraftwerken deutschlandweit bislang 11 Kraftwerke dem Stilllegungsverbot. Diese liegen jedoch vornehmlich im Süden Deutschlands, wo besonders viel Energie gebraucht wird. Gemäß der Reservekraftwerksverordnung wird die Vorhaltung dieser systemrelevanten Kraftwerksreserven ab dem Zeitpunkt der geplanten Stilllegung vergütet.