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Quote statt Vergütung: Sachsen will das EEG reformieren

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Das Bundesland Sachsen strebt eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an. Einem Bericht der Wirtschaftswoche zufolge soll die bisherige Einspeisevergütung durch ein Quotenmodell ersetzt werden. Das sächsische Wirtschaftsministerium arbeitet demnach bereits an einem Gesetzentwurf, der als Bundesratsinitiative eingebracht werden soll. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnte bereits ab dem 1. Januar 2014 nur noch die Menge der ins Stromnetz eingespeisten erneuerbaren Energie vorgeschrieben sein.

Ein Hausdach mit Solarmodulen
Sachsens Wirtschaftsministerium will das EEG reformieren und die fixe Einspeisevergütung für Ökostrom kippen.
Stromerzeuger können dann selbst entscheiden, welche Energiequelle sie wählen. Dadurch kann jeweils der günstigste Ökostrom gewählt werden. Der Einspeisevorrang bleibe somit erhalten, so das Ministerium. Bisher gibt es für jede erzeugte Energieart einen staatlich festgelegten Betrag pro Kilowattstunde. In den vergangenen Monaten wurde das bisherige System der Einspeisevergütung scharf kritisiert. Unter anderem wurde der Vorwurf der Planwirtschaft laut.

Ein Gutachten des sächsischen Ministeriums kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Einspeisevergütung bislang zu einer massiven Überförderung einzelner Technologien geführt habe. Bei der Stromerzeugung werde nicht beachtet, welche Technik oder welcher Standort am günstigsten ist. Vielmehr gehe es darum, welche Technologie die höchste Rendite abwirft. Dadurch werde Strom künstlich verteuert, hieß es in der Studie. Das Mengenmodell schaffe einen Anreiz, in die Technik zu investieren, die besonders günstigen Strom liefern.

Auf einem Energiegipfel im Bundeskanzleramt Anfang November hatte Bundesumweltminister Peter Altmaier mit den Ministerpräsidenten der Länder bereits das künftige Vorgehen bei der Förderung der erneuerbaren Energien diskutiert. Auf der anschließenden Ministerkonferenz einigten sich die Länderchefs darauf, das EEG zu reformieren und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Die Bundesregierung will bis zum März 2013 klären, wie eine Reform aussehen könnte.