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EuGH-Urteil: Kernbrennelementesteuer mit EU-Recht vereinbar

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die deutsche Kernbrennelementesteuer für Atomkraftwerke mit EU-Recht vereinbar ist. Wie die Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag berichtete, entschieden die Richter in Brüssel, dass es sich weder um eine unzulässige Strom- noch um eine unzulässige Verbrauchsteuer handele. Unter anderem hatten Eon und RWE gegen die Steuer geklagt, da dem Bund die entsprechende Gesetzgebungskompetenz für eine derartige Steuer fehle.
 

Justitia-Statue mit Waage
Die Atomkonzerne mussten vor dem EuGH eine Schlappe kassieren - die Klage gegen die Atomsteuer wurde abgewiesen.
Die Steuer sei rechtmäßig, weil damit die Folgeschäden finanziert werden, die durch radioaktive Abfälle entstehen, begründete der EuGH das Urteil. Zudem stellte der EuGH klar, dass es sich bei der deutschen Atomsteuer nicht um eine unerlaubte staatliche Beihilfe für andere Stromerzeuger handelt. Zwar müssten diese die Steuer nicht zahlen, allerdings entstehen radioaktive Abfälle lediglich bei der Erzeugung von Atomstrom.

Damit können die großen AKW-Betreiber erst einmal nicht auf Rückzahlungen hoffen. Wie Reuters berichtet, reagierte der Aktienmarkt sogleich auf das Urteil: Die Kurse von Eon und RWE gaben sogleich nach. Im Jahr 2013 wurde die Frage der Rechtmäßigkeit der Steuer vom Hamburger Finanzgericht nach Eilanträgen der Konzerne an das Bundesverfassungsgericht und an den EuGH verwiesen, um die Frage der Rechtmäßigkeit zu klären.

Maciej Szpunarl, Generalanwalt am EuGH, hatte daraufhin im Februar verlauten lassen, dass die Steuer rechtmäßig sei. In der Regel folgt der EuGH der Einschätzung des Generalanwalts. Noch offen ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ob die Steuer mit deutschem Recht vereinbar ist. Solange geben sich die Konzerne weiterhin siegessicher, die gezahlten Steuerbeiträge zurück zu erhalten.