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EuGH-Urteil: Keine Förderung für importierten Ökostrom
| sho
Die EU-Länder müssen importierten Ökostrom nicht subventionieren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag die Klage des finnischen Ökostromanbieters Alands Vindkraft abgewiesen, der schwedische Fördergelder in Anspruch nehmen wollte. Medienberichten zufolge wird damit der Strom aus regenerativen Energiequellen von ausländischen Versorgern auch weiterhin nicht gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gefördert - deutsche Stromkunden hätten entsprechende Subventionen mitfinanzieren müssen.

Der EuGH hat entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten importierten Ökostrom nicht subventionieren müssen.
Der EuGH urteilte dabei zugunsten Schwedens, obwohl sich der Generalanwalt im Vorfeld auf die Seite des Klägers gestellt hatte. Für gewöhnlich schließen sich die Luxemburger Richter dessen Einschätzung an. Der EuGH gewichtete das öffentliche Interesse an der Förderung erneuerbarer Energien dabei stärker als eine eventuelle Einschränkung des Binnenmarktes. Das allgemeine Interesse an der Energiewende stehe im Vordergrund. Gleichzeitig sprachen sich die Richter dafür aus, dass die Förderung der Erneuerbaren weiterhin komplett von den jeweiligen EU-Staaten geregelt werden soll.
Nach europäischem Recht darf Deutschland damit auch weiterhin den Ausbau der Erneuerbaren weitgehend national fördern. Auch die Bundesregierung hatte das Urteil mit Spannung erwartet. Sie befürchtete, dass ein Urteil zugunsten des finnischen Unternehmens das deutsche Fördergesetz kippen könnte.
Alands Vindkraft hatte sich in seiner Klage auf den freien Warenverkehr zwischen europäischen Staaten berufen. Diesen sah das Unternehmen verletzt, als ihnen Schweden für den bereitgestellten Ökostrom keine Zertifikate zuteilen wollte. Nach derzeitigem europäischem Recht sind ausländische Stromproduzenten grundsätzlich vom EU-geförderten Zertifikatehandel ausgeschlossen, der in Schweden immerhin rund 18 Prozent des Umsatzes auf dem Strommarkt umfasst. Schweden argumentierte hingegen, dass sich die Herkunft von Strom schwerer nachweisen lasse, wenn der Zertifikatehandel für ausländische Stromversorger geöffnet wäre.
Nach europäischem Recht darf Deutschland damit auch weiterhin den Ausbau der Erneuerbaren weitgehend national fördern. Auch die Bundesregierung hatte das Urteil mit Spannung erwartet. Sie befürchtete, dass ein Urteil zugunsten des finnischen Unternehmens das deutsche Fördergesetz kippen könnte.
Alands Vindkraft hatte sich in seiner Klage auf den freien Warenverkehr zwischen europäischen Staaten berufen. Diesen sah das Unternehmen verletzt, als ihnen Schweden für den bereitgestellten Ökostrom keine Zertifikate zuteilen wollte. Nach derzeitigem europäischem Recht sind ausländische Stromproduzenten grundsätzlich vom EU-geförderten Zertifikatehandel ausgeschlossen, der in Schweden immerhin rund 18 Prozent des Umsatzes auf dem Strommarkt umfasst. Schweden argumentierte hingegen, dass sich die Herkunft von Strom schwerer nachweisen lasse, wenn der Zertifikatehandel für ausländische Stromversorger geöffnet wäre.
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