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Erneuerbare Energien: Bundesregierung gegen das Quotenmodell
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Die Bundesregierung lehnt ein Quotenmodell bei der Förderung der erneuerbaren Energien ab. Grund seien die hohen Kosten, die dieses Konzept verursachen würde. Wie die Regierung am Mittwoch mitteilte, hatte ihr die Monopolkommission in einem Sondergutachten zur Wettbewerbsförderung im Rahmen der Energiewende vorgeschlagen, anstatt der Finanzierung gemäß EEG ein Quotenmodell für Ökostrom einzuführen. Dabei würde nicht länger der Preis für eingespeisten Ökostrom festgelegt, sondern wie viel Strom aus erneuerbaren Energien staatlich gefördert wird.
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der Monopolkommission für ein Quotenmodell zur Ökostrom-Förderung ab.
Damit könnte nach Einschätzung der Kommission mehr grüner Strom produziert und gleichzeitig die Förder-Kosten reduziert werden. Als Vorbild für diese Idee dient dabei das schwedische Modell: In dem skandinavischen Land würden die Ausbauquoten bereits seit rund zehn Jahren erfolgreich funktionieren, heißt es in dem Gutachten.
Die Bundesregierung hält das Erneuerbare-Energien-Gesetz indes weiterhin für geeignet, die Ökostrom-Ausbauziele kosteneffizient umzusetzen. Würde auf ein Quotenmodell umgestellt werden, könnten vor allem in der Übergangsphase massive Mehrkosten anfallen. Bei einer technologieneutralen Förderung wie etwa den Ausbauquoten würden einzelne Erzeugungsarten „überfördert“, während andere, ökologisch sinnvolle Technologien aufgrund hoher Kosten ausgeklammert würden, heißte es in der Stellungnahme der Regierung weiter. Zudem sorge die garantierte Einspeisevergütung für Investitionssicherheit.
Mit dem Quotenmodell seien außerdem bereits mehrfach Probleme aufgetreten, weshalb viele Staaten bereits auf Mischmodelle und Preiskorridore setzen oder zwischen den einzelnen Erzeugungstechnologien unterscheiden würden. Einige Länder seien sogar bereits zur Einspeisevergütung zurückgekehrt.
Die Bundesregierung hält das Erneuerbare-Energien-Gesetz indes weiterhin für geeignet, die Ökostrom-Ausbauziele kosteneffizient umzusetzen. Würde auf ein Quotenmodell umgestellt werden, könnten vor allem in der Übergangsphase massive Mehrkosten anfallen. Bei einer technologieneutralen Förderung wie etwa den Ausbauquoten würden einzelne Erzeugungsarten „überfördert“, während andere, ökologisch sinnvolle Technologien aufgrund hoher Kosten ausgeklammert würden, heißte es in der Stellungnahme der Regierung weiter. Zudem sorge die garantierte Einspeisevergütung für Investitionssicherheit.
Mit dem Quotenmodell seien außerdem bereits mehrfach Probleme aufgetreten, weshalb viele Staaten bereits auf Mischmodelle und Preiskorridore setzen oder zwischen den einzelnen Erzeugungstechnologien unterscheiden würden. Einige Länder seien sogar bereits zur Einspeisevergütung zurückgekehrt.
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