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Ist das EEG verfassungswidrig?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit der EEG-Umlage, die Verbraucher und Unternehmen bezahlen müssen, steht immer wieder in der Kritik. 2016 ist die EEG-Umlage mit 6,35 Cent pro Kilowattstunde so hoch wie nie. Ein Rechtswissenschaftler hat das EEG nun für verfassungs- und europarechtswidrig erklärt.

Verstößt das Erneuerbare-EnergienGesetz gegen die Verfassung?
„Das EEG in seiner bestehenden Form ist ein fortgesetzter Rechtsverstoß zu Lasten der Verbraucher“, sagt Hans-Peter Schwintowski vom Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht der kommunalen Wirtschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin. Da das Erneuerbare-Energien-Gesetz ausschließlich deutschen Ökostrom fördere, sei es diskriminierend und verstoße gegen die Freiheit des Warenverkehrs im extra zu diesem Zweck geschaffenen Verbundnetz.
Bei der EEG-Umlage handele es sich tatsächlich um eine Steuer. Entsprechend dürfte sie von Unternehmen nicht eingezogen werden. Außerdem dürfe sie keine Anlagen fördern, die sich bereits amortisiert haben, also bereits mehr Energie abgeben, als für ihren Bau benötigt wurde, und deren Produkte nicht zu normalen Marktpreisen verkauft werden können, schreibt Schwintowski. „Die EEG-Umlage füllt nur die Taschen einzelner Produzenten und der Netzbetreiber, die Milliarden innerhalb des Systems verwalten“, so der Energieexperte.
Schwintowski zufolge könnte jeder ausländische Ökostromproduzent und jeder deutsche Stromkunde gegen das EEG zu klagen. Seiner Meinung nach war bereits die EEG-Reform 2014 ein Versuch, die Mängel des Gesetzes zu korrigieren, um einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu entgehen. „Die anstehende Novelle des EEG muss die zahlreichen Rechtsmängel des Gesetzes beseitigen und statt weiterer Detailkosmetik endlich zu einem angemessenen, rechtskonformen nationalen Fördersystem führen“, fordert Schwintowski.
Bei der EEG-Umlage handele es sich tatsächlich um eine Steuer. Entsprechend dürfte sie von Unternehmen nicht eingezogen werden. Außerdem dürfe sie keine Anlagen fördern, die sich bereits amortisiert haben, also bereits mehr Energie abgeben, als für ihren Bau benötigt wurde, und deren Produkte nicht zu normalen Marktpreisen verkauft werden können, schreibt Schwintowski. „Die EEG-Umlage füllt nur die Taschen einzelner Produzenten und der Netzbetreiber, die Milliarden innerhalb des Systems verwalten“, so der Energieexperte.
Schwintowski zufolge könnte jeder ausländische Ökostromproduzent und jeder deutsche Stromkunde gegen das EEG zu klagen. Seiner Meinung nach war bereits die EEG-Reform 2014 ein Versuch, die Mängel des Gesetzes zu korrigieren, um einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu entgehen. „Die anstehende Novelle des EEG muss die zahlreichen Rechtsmängel des Gesetzes beseitigen und statt weiterer Detailkosmetik endlich zu einem angemessenen, rechtskonformen nationalen Fördersystem führen“, fordert Schwintowski.
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