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Seehofer will EEG-Umlage bei acht Cent deckeln

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Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) will die EEG-Umlage auf maximal acht Cent pro Kilowattstunde beschränken. Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) am Mittwoch berichtete, sollen neue Anlagen demnach nicht mehr gefördert werden, sobald die aus der Umlage resultierende maximale Förderungssumme erreicht ist – diese würden dann unter anderem nicht länger von einer Einspeisevergütung profitieren. Bis die Obergrenze erreicht ist, sollen für die Ökostrom-Förderung anfallende Kosten über die Stromsteuer finanziert werden. Die bayerische Landesregierung hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD)bereits einen entsprechenden Forderungskatalog vorgelegt.
 

Solaranlage auf einer grünen Wiese
Seehofer fordert bei der EEG-Umlage eine Obergrenze, ab der keine weitere Förderung für Ökostrom gezahlt wird.
Dem Bericht zufolge fordert das bayerische Landeskabinett darin unter anderem, dass die Stromversorgung in Bayern auch dann gesichert bleibt, wenn die zwei bayerischen Kernkraftwerke Grafenrheinfeld und Gundremmingen B Ende 2015 und 2017 vom Netz gehen. Hierfür sollen zusätzliche Reservekraftwerke bereitgehalten werden, falls Strom knapp werden sollte.

Die Landesregierung begründet ihre Forderungen damit, dass die Grenze der Belastbarkeit von Privathaushalten und Gewerbebetrieben erreicht sei. Es brauche daher ein Instrument zur Kostenkontrolle, sagte Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) der SZ. Der von Gabriels Bundesministerium erarbeiteten EEG-Reform werde Bayern nur zustimmen, wenn die bayerischen Belange berücksichtigt würden, sagte Bayerns Staatskanzlei-Chefin Christine Haderthauer (CSU) nach einer Sitzung des Landeskabinetts am Dienstag.

Über das geplante EEG-Reformpaket soll noch im April abgestimmt werden. Auch aktuelle Entwurf sieht vor, die Ausbauförderung zu deckeln. Allerdings orientiert sich diese nicht an der Höhe der EEG-Umlage an, sondern an der Leistung der Kraftwerke: Erreichen die geförderten Anlagen eine bestimmte Leistung, soll der Zuschuss wegfallen. Die Grenzen unterscheiden sich dabei je nach Erzeugungsart.